5 Fragen zur Kleinunternehmerregelung

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Was besagt die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung die es Gewerbebetrieben mit geringem Umfang ermöglicht, Vereinfachungen hinsichtlich der Buchführung und der Rechnungsstellung in Anspruch zu nehmen. Dies betrifft neben Einzelunternehmen und Freiberuflern auch die Geschäftsform der GbR und der haftungsbeschränkten UG. Die gesetzliche Grundlage bildet §19 des Umsatzsteuergesetzes. Hier sind die finanziellen Grenzen, sowie die Hinweise zur Mehrwertsteuer und zur Rechnung geregelt. Sie können jederzeit zur Regelbesteuerung wechseln, verpflichten sich dann aber für fünf Jahre dazu die Mehrwertsteuer abzuführen.

Welche Umsatzgrenze gilt bei der Kleinunternehmerregelung?

Der Umsatz (Achtung: NICHT Gewinn!) eines Kleingewerbes darf im ersten Jahr die Grenze von 17500€ nicht überschreiten. Im Jahr der Gründung wird dieser Wert auf das ganze Jahr hochgerechnet. Starten Sie also zur Jahresmitte, dann darf der Umsatz in diesem Jahr eine Grenze von 8750€ nicht überschreiten. Für das darauf folgende Jahr besagt die Kleinunternehmerregelung, dass der der Kleingewerbetreibende nicht mehr als 50000€ erwirtschaften darf. Wer die Umsatzgrenze überschreitet oder freiwillig dazu tendiert Umsatzsteuer abzuführen, bindet sich für mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung.

Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung: Die jährliche Umsatzgrenze von 17500€ ist entscheidend dafür, ob man als Kleingewerbe Umsatzsteuer abführen muss oder nicht.

Wie sieht eine Muster Rechnung zum Umsatz aus?

Die Grenze beim Umsatz muss mit Bruttowerten berechnet werden. Die Konsequenz einer Grenzüberschreitung tritt immer im darauf folgenden Jahr ein, außer es ist bereits im Gründungsjahr bekannt, dass der Umsatz zu hoch ist. Die Muster Rechnung für ein Praxisbeispiel könnte demnach so aussehen:

Muster Rechnung 1:

  1. Jahr:   500€ Umsatz monatl. =   6000€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer =  7140€ Brutto
  2. Jahr: 1100€ Umsatz monatl. = 13200€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer = 15708€ Brutto
  3. Jahr: 2500€ Umsatz monatl. = 30000€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer = 35700€ Brutto
  4. Jahr: Kleinunternehmerregelung kann nicht mehr weiter beansprucht werden.

Muster Rechnung 2:

  1. Jahr: 2500€ Umsatz monatl. = 30000€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer = 35700€ Brutto Kleinunternehmerregelung kann gar nicht in Anspruch genommen werden.

Muster Rechnung 3:

  1. Jahr: 1100€ Umsatz monatl. = 13200€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer = 15708€ Brutto
  2. Jahr: 5000€ Umsatz monatl. = 60000€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer = 71400€ Brutto Kleinunternehmerregelung kann nur im ersten Jahr in Anspruch genommen werden, wenn sich vor dem zweiten Jahr bereits abschätzen lässt, dass mehr als 50000€ Umsatz erfolgen.

Muss bei der Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer abgeführt werden?

Nein, das ist ja das Gute an der Regelung. Wer ein Kleingewerbe anmeldet, muss bei der Steuer am Jahresende keine Umsatzsteuer abführen. Natürlich darf man als Kleingewerbetreibender diese bei der Steuererklärung dann auch nicht als Vorsteuer geltend machen. Bedeutet, dass beim Einkauf von Anschaffungen für gewerbliche Zwecke, wie Büromöbeln, Autos, etc. nicht die Umsatzsteuer auf der Rechnung beim Finanzamt eingereicht und erstattet werden kann. Sie zahlen also den vollen Bruttobetrag auf der Rechnung. Umgekehrt haben Sie bei Ihren Einnahmen keine Umsatzsteuer, die Sie abführen müssen, sodass Sie den vollen Rechnungsbetrag erhalten. Wenn Sie hohe Anfangsinvestitionen bei Ihrem Kleingewerbe haben, dann sollten Sie mit einem Steuerberater darüber sprechen, ob es Sinn macht auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und von Anfang an Umsatzsteuer abzuführen.

Welche Hinweise gehören auf die Rechnung von Kleingewerbetreibenden?

Wenn Ihr Umsatz die Grenze von 17500€ nicht überschreitet und Sie daher keine Umsatzsteuer abführen, dann müssen Sie darauf auch auf Ihrer Kleingewerbe Rechnung hinweisen. Genauere Hinweise, wie eine Rechnung auszusehen hat, erfahren Sie in unserem separaten Ratgeber. Wichtig ist, dass der Bezug auf §19 UStG vorhanden ist und das Sie wegen der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausweisen. Somit weiß auch Ihr Geschäftspartner, dass er bei Ihnen keine Umsatzsteuer abführen kann.




Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2025-02-14 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | *=Affiliate Link