Dieser Beitrag beschreibt u.a. die Kosten für IHK, Kleingewerbeschein, Auto, sowie Versicherungen, welche beim Kleingewerbe anfallen und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, dann ist das Kleingewerbe die Gründungsform bei der die geringsten Kosten anfallen. Weder Geld noch bürokratischer Aufwand sollten bei dieser Unternehmensform ein Hindernis darstellen und darüber hinaus den Machern von Morgen einen leichten Zugang zur (ersten) Selbstständigkeit gewähren. Dieser Beitrag listet die Kosten fürs Kleingewerbe bei der Gründung auf und zeigt welche Stolperfallen Sie beachten sollten.
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Wie hoch sind die Kosten für ein Kleingewerbe?
Die Kosten fürs Kleingewerbe sind verhältnismäßig gering und kein Hindernis auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Als Einzelunternehmer oder GbR müssen Sie, im Gegensatz zur GmbH, beispielsweise keine 25.000€ an Einlagensicherung hinterlegen. Dafür haften Sie allerdings auch mit Ihrem Privatvermögen, falls etwas schief geht. Aus Kalkulationsgründen ist es wichtig, vorab über folgende finanzielle Aufwendungen beim Kleingewerbe Bescheid zu wissen.
Was kostet ein Kleingewerbeschein?
Die ersten Kosten fallen beim Kleingewerbe anmelden für den Kleingewerbeschein an und schlagen je nach Stadt mit ca. 20-60€ zu Buche. In unserem örtlichen Gewerbeamt liegt der Preis aktuell bei 32€ für ein Einzelunternehmen. Gründet man als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), dann entfällt dieser Beitrag auf jeden Gründer, da alle einen eigenen Kleingewerbeschein benötigen. Wer seine Betriebsstätte verlegt (gilt oftmals wenn das Gewerbe in Heimarbeit läuft und man umzieht) muss sein Gewerbe ummelden und nochmals die Gebühr für den Gewerbeschein zahlen.
Tipp: Möglicherweise fallen für Kleingewerbetreibende bei der Gründung weitere Kosten an, etwa wenn ein Reisegewerbeschein, Zeugnisse oder Dokumente zum Umgang mit Lebensmitteln erforderlich sind. Diese Ausgaben sind berufsspezifisch und nicht direkt vom Kleingewerbeschein abhängig. Man sollte sich diesbezüglich vor der Anmeldung im Gewerbeamt genau überlegen, welcher Tätigkeitsbereich auf dem Formular angegeben wird und was die Konsequenzen daraus sind.
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Eine weiterer finanzieller Posten ist der IHK Beitrag. IHK steht für Industrie und Handelskammer und ist ein verpflichtender Beitrag für alle Selbständigen. Diese Kosten fürs Kleingewerbe sind aber ebenfalls überschaubar, da Sie jährlich 50€ betragen (sofern der Umsatz zwischen 5200€ und 25000€ liegt). Dafür bekommen Sie einmal monatlich das IHK-Heft (welches meist den direkten Weg zur Mülltonne findet), sowie die Möglichkeit die IHK als Anlaufstelle bei rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen kostenlos zu konsultieren. Diese Option kann mitunter interessant werden, falls man mal derartige Probleme hat. Unsere Redaktion selbst hat diesen Service in ca. 10 Jahren ganze zweimal in Anspruch genommen und wurde wegen der Komplexität der Fragen jeweils weiter verwiesen. Allerdings war das Anliegen auch echt fies und hat bis zur Beantwortung noch einige weitere Spezialisten gefordert 🙂
Kosten pro Monat und fürs Auto
Pro Monat fallen beim Kleingewerbe beispielsweise Kosten für Büromiete, Strom oder Unterhalt eines benötigten Autos an. Dabei gilt zu beachten, dass man die Ausgaben fürs Auto nur schwer wieder absetzen kann.
Wichtiger Hinweis: Wird ein Geschäftsfahrzeug auch für private Zwecke genutzt, dann muss man ein Fahrtenbuch zur genauen Trennung von der betrieblichen Nutzung führen. Alternativ gibt es die 1%-Regel bei der jeden Monat 1% vom Neukaufpreis(!) als Steuer abgeführt wird. Bei 20.000€ Neupreis sind dies monatliche Belastungen von 200€. Für Kleingewerbetreibende dürfte diese Form der Abschreibung eher ungeeignet sein.
Wer mit der Gesundheit anderer Personen zu tun hat (bspw. Fitnesstrainer) oder als Möbelpacker schafft, sollte ebenfalls die monatlichen Kosten einer Betriebshaftpflicht beachten. Dies schützt vor Schadensforderungen bei Personen- oder Materialschäden.
Vorsicht bei Familienversicherung und BAföG
Aufpassen sollten Sie, wenn Sie bei Ihrer Krankversicherung in einer Familienversicherung mitversichert sind, beispielsweise als Student. Hier gelten Verdienstgrenzen, die jährlich nicht überschritten werden dürfen, um nicht aus der Familienversicherung zu fliegen. Wenn das passiert, müssen Sie sich rückwirkend selbst versichern, sodass diese Kosten den Kleingewerbe Gewinn zu einem Großteil auffressen. Sollten Sie familienversichert sein, dann sprechen Sie am besten mit Ihrer Krankenversicherung über die Modalitäten. Aktuell liegen die Einkommensfreibeträge für Studenten bei 4800€ für das BAföG und bei 5400€ für die Familienversicherung.
Sonstige Kosten beim Kleingewerbe
Anschaffungskosten von Bürozubehör, Möbeln, Software, Laptop, Verpackungsmaterial, Smartphones, etc. sollte man als Kleingewerbetreibender bei der Gründung ebenfalls mit einbeziehen. Gleiches gilt auch für eine etwaige Warenbeschaffung. Glücklicherweise haben Sie als Selbstständiger die Möglichkeit, bestimmte Kosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder abzusetzen und mit den Gewinnen verrechnen zu lassen. Wer zu Beginn große Investitionen in Ausstattung tätigt, sollte prüfen, ob es Sinn macht, sich die Umsatzsteuer durch den Vorsteuerabzug zurückzuholen. Allerdings ist das Kleingewerbe dann für fünf Jahre zum Ausweis der Mehrwertsteuer verpflichtet.
Tipp: Für die Einkommenssteuer sollten Sie Rücklagen bilden, damit Sie nicht von einer Nachzahlung überrascht werden. Näheres dazu finden Sie in den Beiträgen zur Steuer und zur Buchführung.
Motivationstipp fürs erste Kleingewerbe: Denken Sie immer an den alten Unternehmerleitsatz – ein Unternehmer ist jemand, der etwas unternimmt! In diesem Sinne lassen Sie sich nicht aufhalten oder von anderen trägen Personen bremsen. Gehen Sie raus und verändern Sie die Welt! Glauben Sie an sich und Ihre Ideen und Sie können alles schaffen!
Zusammenfassung und Übersicht der Kosten fürs Kleingewerbe
Folgende Kosten und Schwellwerte sind fürs Kleingewerbe wichtig:
- Kleingewerbeschein: ca. 20€ bis 60€, je nach Gewerbeamt
- IHK Beitrag: 50€ pro Jahr bei Umsatz zwischen 5000€ und 25000€
- Familienversicherung: Freibetrag bis 5400€
- BAföG: Freibetrag bis 4800€.
- Einkommenssteuer: Freibetrag (2020) bis 9408€.
- Gewerbesteuer: Freibetrag bis 24.500€ Gewinn pro Jahr
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