Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt

Der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt ist für alle Gründer gedacht, die direkt aus der Erwerbslosigkeit heraus gründen wollen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Förderungen und Höhe der Gelder, die Ihnen der Staat gewährt. Außerdem werden die Voraussetzungen und Fristen zum Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt behandelt.

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Für wen ist der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt gedacht?

Der Staat unterstützt Selbstständige, die den Schritt zum eigenen Unternehmen wagen unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Existenzgründerzuschuss. Dies tut der Staat allerdings nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern aus volkswirtschaftlichen Gründen. So ist es beispielsweise mittel- und langfristig sinnvoll, zuvor erwerbslose Gründer mit einer finanziellen Hilfe dabei zu unterstützen, dass erfolgreiche Unternehmen entstehen, die wiederum neue Arbeitsplätze und somit sprudelnde Steuerquellen für den Staat schaffen. Dies ist eine Win-Win-Situation für beide Parteien.

Existenzgründerzuschuss Arbeitsamt
Existenzgründerzuschuss: Die Voraussetzungen für den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt müssen vorab erfüllt werden, damit eine ausreichende Ermessensgrundlage geschaffen wird.

Der Existenzgründerzuschuss dient dazu, in der Anfangsphase der Gründung, den Unternehmer bei den Kosten des Lebensunterhalts, sowie der sozialen Absicherung zu unterstützen. Die Auszahlung erfolgt dabei in zwei Phasen. In der ersten Phase wird für sechs Monate das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld in voller Höhe ausbezahlt, zusätzlich gibt es 300€ monatlich zur sozialen Absicherung dazu. Nach dieser ersten Phase werden vom Arbeitsamt die Voraussetzungen des Existenzgründerzuschusses für die zweite Phase dahingehend geprüft, ob das Unternehmen wirtschaftlich soweit tragfähig ist, dass es dem Selbstständigen zukünftig als Haupterwerb dienen kann. Diese Beurteilung liegt im Ermessen des prüfenden Beamten. Gibt er der Bezuschussung statt, dann kann für die kommenden neun Monate ein maximaler Betrag von 300€ monatlich gewährt werden.

Voraussetzungen für den Antrag

Um beim Arbeitsamt den Existenzgründerzuschuss zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört zunächst einmal eine vorliegende Erwerbslosigkeit. Diese Voraussetzung ist zwingend erforderlich, da es vom Arbeitsamt aus nicht möglich ist, aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus eine geförderte Selbstständigkeit zu beginnen. Dies geht sogar soweit, dass zum Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen müssen. Teilen Sie dem Arbeitsamt, Ihr Vorhaben also möglichst früh mit. Allerdings liegt die Förderung durch den Existenzgründerzuschuss im Ermessen der zuständigen Behörde und ist beispielsweise abhängig von der aktuellen Arbeitsmarktsituation. Hier steht immer die Nachhaltigkeit im Blickfeld, da es das Ziel des Staates ist, den Arbeitslosen möglichst lange Zeit ins Berufsleben einzugliedern. Es besteht daher auch kein Rechtsanspruch auf die Förderung durch einen Gründerzuschuss. Zu den weiteren Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss durch das Arbeitsamt, gehört der Nachweis einer Ausübungsbefähigung. Dies kann beispielsweise durch die IHK bescheinigt werden. In der Regel sind dafür Kurse und Existenzgründungsseminare abzuleisten oder entsprechende, berufsspezifische Qualifikationen nachzuweisen. Letztlich fehlt noch ein Businessplan, mit dem dargelegt wird, wie die finanzielle Planung ist und ob das Unternehmen zukünftig tragfähig sein wird. Der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt kann nicht gewährt werden, wenn bereits das 65. Lebensjahr überschritten wurde, oder wenn seit der letzten Förderung noch keine 24 Monate vergangen sind.

Die Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt im Überblick:

  • kein Rechtsanspruch, da Ermessensleistung
  • aktuelle Erwerbslosigkeit (mindestens ein Tag) muss vorliegen
  • Noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeldanspruch zum Gründungszeitpunkt
  • Nachweis über Befähigung der Ausübung der Selbstständigkeit
  • Nachweis über finanzielle Eignung des Vorhabens (Erarbeiteter Businessplan mit IHK, Finanzinstituten oder anderen „fachkundigen Stellen“)
  • Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden.




Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2024-12-03 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | *=Affiliate Link