Wer in Deutschland ein Unternehmen betreibt, muss dafür Sorge tragen, dass seine Daten aktuell sind und Änderungen notfalls durch eine Gewerbeummeldung anzeigen. Wie Sie Ihr Gewerbe ummelden und in welchen Fällen dies nötig ist, behandelt der nachfolgende Beitrag. Weiterhin zeigen wir, wo Sie die die Gewerbeummeldung durchführen können und mit welchen Kosten nach einem Umzug zu rechnen sind.
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Wann muss man das Gewerbe ummelden?
Diese Eingangsfrage zur Gewerbeummeldung lässt sich auf eine einfache Antwort herunter brechen: Immer dann wenn sich Änderungen (z.B. durch Umzug) Ihrer persönlichen Daten ergeben, sollten Sie Ihr Gewerbe ummelden. Der Grund liegt darin, dass bei der Anmeldung Ihres Gewerbes beim Gewerbeamt personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, etc. aufgenommen werden. Diese Daten werden vom Gewerbeamt weitergeleitet und bei anderen Institutionen, wie dem Finanzamt (Stichwort: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), der IHK oder auch zur Eintragung ins Handelsregister verwendet. Typische Gründe zur Gewerbeummeldung sind beispielsweise:
- Umzug der angemeldeten Adresse/ Ortswechsel des Firmensitzes
- Namenswechsel durch Hochzeit / Scheidung
- Veränderung der geschäftlichen Tätigkeitsfelder
- Änderung der Geschäftsform
- Übernahme eines bestehenden Gewerbes
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Wo erfolgt die Gewerbeummeldung?
Die Gewerbeummeldung erfolgt beim Gewerbeamt bzw. dem Amt bei dem das Gewerbe angemeldet wurde. Bei kleineren Städten kann auch die Stadtverwaltung das Gewerbe ummelden. Der Vorgang unterscheidet sich normalerweise nicht von dem der Gewerbeanmeldung. Handelt es sich um kleinere Änderungen, wie etwa eine neue Adresse oder einen Namenswechsel, dann ist neben der Bearbeitungsgebühr (Kosten: ca. 20-60€, je nach Bundesland) lediglich der Personalausweis und der Gewerbeschein erforderlich.
Etwas komplizierter kann es werden, wenn die Gewerbeummeldung wegen einem neuen Tätigkeitsfeld erfolgt. Hier ist beim Gewerbe ummelden zu prüfen, ob Genehmigungen für eine Gewerbeerlaubnis einzuholen sind. Dies können bei Betrieben im Lebensmittelbereich beispielsweise Ausschankgenehmigungen oder erfolgreiche Hygieneprüfungen sein. Gleiches gilt auch bei Geschäftsübernahmen. Es ist bei der Ummeldung nicht möglich, Konzessionen oder die Gewerbeerlaubnis des vorherigen Inhabers zu übernehmen, sondern Sie müssen diese erneut beantragen.
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TIPP: Um die Gefahr einer späteren Ummeldung durch zusätzliche Leistungsbereiche zu verringern, sollte bei der Gewerbeanmeldung das Tätigkeitsfeld möglichst breit angegeben werden. Dies spart Zeit und Kosten.
Gewerbeummeldung bei Umzug in eine andere Stadt
Erfolgt die Gewerbeummeldung wegen Umzug in eine andere Stadt, dann langt es nicht, nur das Gewerbe umzumelden. In diesem Fall muss bei der alten Gemeinde eine Gewerbeabmeldung erfolgen und beim neuen, zuständigen Gewerbeamt eine erneute Gewerbeanmeldung durchgeführt werden. Beide Vorgänge sind natürlich mit den bereits bekannten Kosten von 20-60€ verbunden. Erfolgt der Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des gleichen Gewerbeamtes, dann muss beim Ummelden des Gewerbes wie im vorherigen Kapitel vorgegangen werden.
- Brehme, Johannes (Autor)
- Görlich, Andreas (Autor)
- Brennhaber, Niklas (Autor)
Adresse ändern bei Umzug: Kosten und Frist bei Gewerbeummeldung
Wenn Sie wegen einem Umzug die Adresse beim Gewerbe ändern müssen, dann fallen dafür Kosten an und es gilt die Frist zur Ummeldung einzuhalten. Die Angabe zur Gewerbeummeldung lautet hier „unverzüglich“. Auf Nachfrage bei unserem örtlichen Gewerbeamt hieß es, dass man bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug diese Frist einhalten und das Kleingewerbe ummelden soll. Die Kosten beim Ändern der Adresse waren die gleichen, wie bei der Anmeldung. Da es sich um eine GbR handelte musste jeder Gründer erneut ca. 30€ an Kosten für die Änderung der neuen Adresse bezahlen.
Zusammenfassung zum Gewerbe ummelden
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung, was es zu beachten gilt, wenn Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Wann muss ein Kleingewerbe umgemeldet werden?
- Bei Änderung der Dienstleistung
- Durch Wechsel der Rechtsform
- Bei Änderung des Warenangebots
- Bei Umzug des Gewerbes innerhalb der Stadt inerhalb von ca. 14 Tagen
Was benötigt man zum Gewerbe ummelden?
- Gewerbeschein
- Personalausweis
- Handelsregisterauszug (wenn eingetragen)
- Geld zum Begleichen der Kosten (ca. 20-60€)
Wo kann man das Gewerbe ummelden?
- Beim Gewerbeamt das die Kleingewerbe Anmeldung durchgeführt hat
- Bei kleineren Städten auf der Stadtverwaltung
Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 13.09.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | *=Affiliate Link