Gewerbeschein beantragen – 4 Fragen zur Anmeldung

In diesem Ratgeber erfahren Neugründer, wie man einen Gewerbeschein beantragen kann und was dieser Schein überhaupt ist. Weiterhin werden die Kosten analysiert und Tipps zum Geld sparen gegeben. Natürlich wird auch darauf eingegangen, wo und wie man den Gewerbeschein beantragen kann und was z.B. Studenten beim Kleingewerbe anmelden als Nebenjob für teure Fallen meiden sollten.

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Was ist ein Gewerbeschein?

Wenn Sie den Gewerbeschein beantragen, dann bekommen Sie einen Zettel, meist einseitig im DIN-A4-Format, der Ihnen die Gewerbeanmeldung bescheinigt. Er dient als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit, ist mit einem Stempel amtlich beglaubigt und zu moderaten Kosten erhältlich. Dieses Dokument wird benötigt, um bei verschiedenen Ämtern, Personen und Institutionen nachzuweisen, dass man selbstständig ist und als Unternehmer auftritt. Relevanz hat der Schein beispielsweise für das Finanzamt, die IHK oder bei der Krankenversicherung. Einen Gewerbeschein zu beantragen, ist auch dann notwendig, wenn man dem Arbeitgeber bescheinigen muss, das man einen selbstständigen Nebenjob oder ein Kleingewerbe ausübt. Weiterhin gibt es auch Großhändler, die nur an Gewerbetreibende und nicht an Privatpersonen verkaufen und hierfür einen Nachweis der selbstständigen Tätigkeit verlangen. Aus rechtlicher Sicht besteht die größte Notwendigkeit, wohl in der „Legalisierung“ der eigenen Arbeit. Soll heißen, dass man in Deutschland, unabhängig davon, ob man Beamter, Student oder Erwerbsloser ist, (nebenher bzw. im Nebenjob) eine gewerbliche Tätigkeit verrichtet, wenn die sogenannte „Gewinnerzielungsabsicht“ vorliegt. Damit man nicht den Tatbestand illegaler Schwarzarbeit begeht, sollte man rechtzeitig den Gewerbeschein beantragen und nicht versuchen Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen.

Gewerbeschein beantragen
Gewerbeschein beantragen: Die Kosten beim Gewerbeamt halten sich in Grenzen. Studenten die im Nebenjob ein Kleingewerbe anmelden, sollten aber auf versteckte Fallen achten.

Wo und wie kann man den Gewerbeschein beantragen?

Den Gewerbeschein beantragen Sie beim zuständigen Gewerbeamt, in manchen Städten ist auch das Ordnungsamt dafür zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Student ein Kleingewerbe anmelden möchten, mit mehreren Partnern eine GbR gründen, Freiberufler sind oder eine andere Gesellschaftsform anstreben. Um den Gewerbeschein beantragen zu können, muss das Gewerbeamt persönlich (außer bei der Onlineanmeldung in Berlin) aufgesucht werden, dass für den Firmensitz zuständig ist.

Beim Kleingewerben gründen, wird dies in den meisten Fällen die Wohnungsadresse sein. Wenn Unsicherheit bezüglich der Zuständigkeit besteht, hilft ein kurzer Anruf, die Kosten und den Zeitverlust und einer vergeblichen Anfahrt zu sparen. Um das Gewerbe formell zu beantragen, ist es wichtig, das Themenfeld der beabsichtigten Arbeit genau zu definieren. Der Grund liegt darin, dass die Daten des Gewerbescheins z. B. an die IHK weitergeleitet und dahingehend untersucht werden, ob im laufenden Betrieb beispielsweise Hygienevorschriften geprüft und eingehalten werden müssen. Folgende Daten und Angaben werden beim Gewerbeschein beantragen von Ihnen benötigt:

  • Personalausweis zur Datenerfassung
  • Bargeld zum Begleichen der Kosten der Beantragung
  • Gewünschte Rechtsform (Einzelunternehmen als Kleingewerbe, GbR, etc.)
  • Genau umrissener Aufgabenbereich / Tätigkeitsfeld
  • Je nach Rechtsform der Firmenname
  • Eventuell branchenabhängige Betriebserlaubnis
  • Ausübung als Haupt- oder Nebenjob
  • Mitarbeiteranzahl

Tipp: Versuchen Sie den Tätigkeitsbereich so weit gefasst wie möglich zu definieren, damit Sie später Kosten sparen und Ihr Gewerbe nicht ummelden müssen, wenn sich der Aufgabenbereich erweitert. Hier finden Sie die Gewerbe Anmeldung als PDF und können sich vorab Gedanken über Ihre Antworten machen.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Um den Gewerbeschein zu beantragen, werden Kosten fällig die je nach Bundesland variieren und sich auf einen Betrag im unteren bis mittleren zweistelligen Eurobereich (ca. 20-60€) belaufen. Zu beachten ist, dass diese Angaben im Laufe der Zeit steigen können. So kostete die erste Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe in meiner Heimatgemeinde vor einigen Jahren noch 25€. Mittlerweile wurde der Betrag auf 33€ angehoben. Die Kosten beim Gewerbeschein sind auch abhängig von der Rechtsform. Gründen Sie beispielsweise mit Partnern eine GbR, dann muss jede Person den Anmeldebetrag voll bezahlen und er wird nicht etwa durch die Personenanzahl geteilt. Die Ausgaben für den Gewerbeschein einer GbR, würden in meinem Fall 66€ bei zwei Personen, 99€ bei drei Personen, usw. betragen. Sollte eine weitere Kopie des Gewerbescheins benötigt werden, wird auch hierfür wieder ein kleiner Obolus in die Staatskasse fällig. Sie müssen ebenfalls mit weiteren Kosten rechnen, wenn Sie beispielsweise wegen Umzug des Firmensitzes, Ihr Gewerbe ummelden müssen oder es deswegen zu einer (vorübergehenden) Gewerbeabmeldung kommt.

Was sollte man als Student beachten?

Wenn man als Student einen Gewerbeschein beantragen will, dann unterscheidet sich der Vorgang nicht wesentlich von der Anmeldung durch andere Personen. Allerdings sollte man den Antrag geschickt ausfüllen, um später nicht durch zusätzliche Kosten überrascht zu werden. Normalerweise ist man als Student auch hauptberuflich „Student“ und wird im Nebenjob ein Kleingewerbe anmelden. Folgende Verdienstgrenzen gelten dann:

  • maximal 17500€ Jahresumsatz für ein Kleingewerbe
  • maximal ca. 4000€ gewerblicher Jahresgewinn für BaföG-Anspruch als Student
  • maximal ca. 8000€ für den Anspruch der Eltern auf Kindergeld
  • maximal ca. 8300€ Einnahmen (Gewinn aus Nebenjob + alle weiteren Einnahmen wie Zinsen, Miete, etc.) sind bei der Einkommenssteuer steuerfrei.
  • maximal ca. 4000€ Jahreseinnahmen für Anspruch auf Familienversicherung der Krankenversicherung (bis zum 25. Lebensjahr)

Die genannten Verdienstgrenzen können sich jährlich ändern und sollten bei Bedarf exakt nachgeschlagen werden, bevor Sie den Gewerbeschein beantragen. Wichtig ist zu wissen, welche Kosten eine Übertretung der jeweiligen Schwelle zur Folge hat. So kann ein Student bei mehr als 17500€ Umsatz nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung zurück greifen und muss 19% Umsatzsteuer auf alle Leistungen abführen. Die Streichung des BaföG-Satzes ist individuell abhängig vom bewilligten Betrag, wird eine Rückzahlung gefordert, kann sich dies für den Student schnell zu hohen Kosten summieren. Am Schwerwiegendsten wird dies wohl bei einer gekündigten Familienversicherung sein, wenn sich der Student in der Folge selbst krankenversichern muss. Dann sind schnell mal Kosten von 2000-3000€ fällig. Eine Übertretung des Einkommenssteuerfreibetrags führt dazu, dass abhängig von der Verdiensthöhe und der Lebenssituation ein individueller Satz für die abzuführende Einkommenssteuer berechnet wird.

Tipp: Als Student sollte man beim Beantragen eines Gewerbes, den zu erwartenden Gewinn lieber defensiv schätzen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie nur aufgrund des Erwartungswertes Einschränkungen auferlegt bekommen und später Ihrem Geld nachrennen müssen, wenn Sie doch weniger als erwartet verdient haben. Wenn Sie beispielsweise einen Gewinn von 3500€-5000€ erwarten, dann sollte man als Student lieber das untere Ende der Spanne eintragen lassen.




Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 27.07.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | *=Affiliate Link