Kleingewerbeschein

Dieser Beitrag behandelt das Thema Kleingewerbeschein und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Wenn Sie eine Selbstständigkeit als Kleingewerbetreibender anstreben, dann benötigen Sie zuerst einen Kleingewerbeschein. Dieser Ratgeber erläutert wo und zu welchen Kosten Sie den Gewerbeschein beantragen können. Weiterhin gibt es Tipps, wie man beim Anmelden für den Kleingewerbeschein vorgehen sollte um Zeit zu sparen.

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Wo kann ich den Kleingewerbeschein beantragen?

Viele Personen wissen nicht, ob und wann Sie einen Kleingewerbeschein beantragen müssen. Bevor Sie daher Strafzahlungen und hohe Kosten vom Finanzamt riskieren, sollten Sie Ihre Tätigkeiten gewissenhaft hinterfragen. Die einfachste Hilfsregel liefert die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht. Betreiben Sie eine Tätigkeit, die darauf abzielt, dass Sie persönlich Geld verdienen (und sei es auch noch so wenig), dann liegt die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht vor. In diesem Fall können Sie davon ausgehen, dass das Finanzamt es für nötig hält, dass Sie einen Gewerbeschein beantragen 😉

Kleingewerbeschein beantragen
Kleingewerbeschein beantragen: Beim Gewerbeamt können Sie den Gewerbeschein zu geringen Kosten erwerben.

Diesen Gewerbeschein beantragen Sie beim Anmelden Ihres Kleingewerbes. Genauer gesagt, bekommen Sie den Gewerbeschein (welcher bei Kleingewerbetreibenden als „Kleingewerbeschein“ bezeichnet wird), als Ausdruck im Gewerbeamt. Er enthält alle Angaben zum Kleingewerbe gründen und vor allem Ihre persönlichen Daten. Die Anmeldung vor Ort ist in den meisten Fällen sinnvoll. Zwar besteht bei einigen Gewerbeämtern auch die Option eines Onlineformulars, da aber auch ein Personalausweis vorgezeigt werden muss, wird es früher oder später auf einen persönlichen Termin hinaus laufen. Nach der Anmeldung im Gewerbeamt werden die Daten ans Finanzamt übermittelt, die daraufhin postalisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden. Dort kann auf Seite 5 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Diese besagt grob, dass Sie sich bei einem jährlichen Umsatz von unter 17500€ (und weniger als 50000€ im Folgejahr) von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können und diese auf Ihren Rechnungen und bei der Buchführung nicht ausweisen müssen.

Tipp: Schauen Sie auf der Website Ihres örtlichen Gewerbeamts nach dem Formular zur Gewerbeanmeldung. Dann können Sie es downloaden und zuhause oder im Wartezimmer bereits ausfüllen und sparen Zeit.

Welche Kosten fallen für den Kleingewerbeschein an?

Die Kosten für den Kleingewerbeschein belaufen sich je nach Bundesland auf ca. 15-60€. Summasumarum ein sehr fairer Betrag, wobei sich das Amt die fünf Minuten Arbeitszeit für einen einseitigen DIN-A4 Ausdruck, stundenlohnmäßig dann doch ganz gut bezahlen lässt. Aber wir wollen ja nicht meckern, schließlich soll es in Deutschland auch weitaus teurere Bürokratievorgänge geben… Je nach persönlicher Vorliebe fallen darüber hinaus weitere Kosten für den Kaffee am Automaten an, um die Wartezeit im Gewerbeamt zu überbrücken, sowie für den Sprit bei der Anfahrt oder für die öffentlichen Verkehrsmittel. 😉

Wie kann ich ein Gewerbe für den Kleingewerbeschein anmelden?

Um den Kleingewerbeschein anmelden zu können, benötigen Sie neben Ihrem Personalausweis und den Kosten der Anmeldung noch die Daten des Kleingewerbes. Hierzu zählt der Name des Kleingewerbes, sowie die ausgeübten Tätigkeitsfelder. Überlegen Sie sich vorab, welche Tätigkeiten Sie mit Ihrem Kleingewerbe ausüben wollen, dies spart Zeit beim Anmelden im Amt. Auch eine Abschätzung des Jahresumsatzes wird spätestens beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fällig. Hier sollten Sie auf jeden Fall defensiver schätzen (siehe Ratgeber Kleingewerbe anmelden) um nicht in die typischen Fallen beim Anmelden zu treten.




Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 13.09.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | *=Affiliate Link