Kleingewerbe Steuererklärung

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Formalie der Steuererklärung und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Die Steuererklärung fürs Kleingewerbe ist für die meisten Selbstständigen ein notwendiges Übel am Ende des Geschäftsjahres. Glücklicherweise ist der Umfang und die Anforderung deutlich geringer als bei „richtigen Unternehmern“. Wie man die Steuererklärung fürs Kleingewerbe richtig ausfüllt zeigt dieser Beitrag anhand einer Muster-Anleitung.

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Welche Steuerart ist bei der Steuererklärung fürs Kleingewerbe relevant?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, welche Steuern bei der Steuererklärung fürs Kleingewerbe abgeführt werden müssen. Im Wesentlichen kommt hierbei die Einkommenssteuer zum tragen, da man als Kleingewerbetreibender in aller Regel wohl von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sich gegen einen Ausweis der Umsatzsteuer entscheiden wird. Dies ist möglich, wenn der jährliche Umsatz eine Grenze von 17500€ und im folgenden Jahr 50000€ nicht übersteigt. Lohnsteuer und Gewerbesteuer fallen nur bei Mitarbeitern oder einem Gewinn von mehr als 25000€ an, sodass diese beiden Varianten in den meisten Fällen auch bedeutungslos bleiben.

Weiterführende Informationen hierzu gibt es in den Artikeln zur Buchführung, Steuer und zur Erstellung der Rechnung. Dort gibt es ebenfalls Beispiele und Muster (Excelsheets, Worddokumente, etc.) zum kostenlosen Download. In jedem Fall müssen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung fürs Kleingewerbe die Einkommenssteuererklärung abgeben. Hierzu müssen Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung anfertigen, bei der alle jährlichen Ausgaben von Ihren Einnahmen abgezogen werden, um so den Gewinn Ihres Kleinunternehmens zu ermitteln. Wichtig ist, dass alle Belege zu dieser Rechnung in korrekter Form mit eingereicht werden, sodass diese vom Finanzamt auch anerkannt werden.

Tipp: Machen Sie möglichst alle Werbungskosten und Sonderausgaben geltend, die Sie bei der Steuererklärung fürs Kleingewerbe absetzen möchten und nachweisbar belegen können. Das Finanzamt, kann diese im schlimmsten Fall nicht anerkennen und wieder aus der Auflistung streichen.

Einkommenssteuererklärung fürs Kleingewerbe

Die Steuererklärung fürs Kleingewerbe wird mit Anlage S erledigt. Diese enthält alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Wird zusätzlich noch ein Hauptberuf ausgeübt, dann ist darüber hinaus die Anlage N für nichtselbstständige Arbeit erforderlich. Als Kleingewerbetreibender mit Einnahmen von weniger als 17500€ können Sie die geforderte Einnahmen-Überschuss-Rechnung formlos abgeben. Übersteigen die Einkünfte diesen Wert, dann muss die Bilanzierung mit Hilfe der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erfolgen.

Kleingewerbe Steuererklärung
Kleingewerbe Steuererklärung: Die Einkommenssteuererklärung ist am Jahresende fällig und muss mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung erledigt werden.

Um die Einkommenssteuererklärung online durchzuführen, nutzen Sie bitte das Portal ELSTER. Dies ist die offizielle Webpräsenz der deutschen Finanzämter zur Durchführung der elektronischen Steuerübermittlung und somit auch zur Steuererklärung beim Kleingewerbe. Dort finden Sie auch Anwenderforum in dem Ihnen bei Fragen zur Software geholfen werden kann. Die Elster dient dem Finanzamt u.a. dazu, um mit Hilfe der elektronischen Datenerfassung Kleinbetriebe besser auf Unregelmäßigkeiten überprüfen zu können. Den entsprechenden statistischen Verfahren und Algorithmen sein Dank. Statistisch gesehen kommt es zwar nur alle 50-100 Jahre zu einer Überprüfung eines Kleingewerbes, allerdings kann es Ihnen bei entsprechenden Unregelmäßigkeiten auch passieren, dass Sie innerhalb eines kurzen Zeitraums zweimal Besuch vom Betriebsprüfer erhalten. Versuchen Sie daher Ihre Buchhaltung vollständig, akkurat und zeitnah zu führen.

Hinweis in eigener Sache: Die Erläuterung zur Steuererklärung beim Kleingewerbe spiegelt meine Rechercheergebnisse wieder und ist um eigene Erfahrungen und praktische Tipps ergänzt. Da ich jedoch kein Steuerberater bin, kann ich für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen. Bitte wenden Sie sich daher in steuerlichen Fragen an einen Steuerberater.




Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 29.03.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | *=Affiliate Link