Dieser Beitrag behandelt den Unterschied zwischen Kleinstgewerbe, Kleingewerbe und Kleinunternehmen und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Was genau ist eigentlich ein Kleinstgewerbe und wo kann man es anmelden? Gründer werden gerade zu Beginn der Selbstständigkeit mit einer Vielzahl an Begriffen aus der Businesswelt konfrontiert, die es zu verstehen und in den Gesamtkontext einzuordnen gilt. Bestimmt haben auch Sie schon einmal von den Begriffen Kleinstgewerbe, Kleingewerbe und Kleinstunternehmen gehört. Doch was genau bedeuten diese und wie unterscheiden sie sich eigentlich?

Klärung der Definition von Kleinstgewerbe, Kleingewerbe und Kleinstunternehmer

Die Begriffe Kleinstgewerbe, Kleingewerbe und Kleinstunternehmer werden umgangssprachlich und insbesondere von Laien oftmals vermischt eingesetzt. Dies ist allerdings auch nicht verwunderlich, da  die einzelnen Varianten wesentlich durch den Sprachgebrauch geprägt wurden. Sie stellen den umgangssprachlichen Versuch dar, die kleinsten der Unternehmen in Größen einzuteilen.

Lesetipp: Wenn auch Sie überall Chancen und Risiken sehen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Ratgeberserie zu Plus500, dem Hauptsponsor von Atletico Madrid.

Definition Kleinstunternehmen

Offiziell finden sich auf den Seiten der EU folgende Einteilungen:

  • Ein mittleres Unternehmen wird definiert als ein Unternehmen, das weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz 50 Mio. Euro oder dessen Jahresbilanz 43 Mio. Euro nicht überschreitet.
  • Ein kleines Unternehmen wird definiert als ein Unternehmen, das weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht überschreitet.
  • Ein Kleinstunternehmen wird definiert als ein Unternehmen, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz 2 Mio. Euro nicht überschreitet.

Definition Kleingewerbe

Nach der vorherigen Definition ist die kleinste Form das „Kleinstunternehmen“, womit dieser Begriff also bereits definiert wäre. Das Handelsgesetzbuch (§ 1 Abs. 2 HGB) unterteilt die kleineren Gewerbe jedoch noch einmal mit folgendem Satz:

„das Unternehmen [das] nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“

Weiterhin wird beim Anmelden eines Kleinstgewerbes der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt übermittelt. Bei diesem ist es möglich, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, um bei einem Jahresumsatz von weniger 17500€ auf das Ausweisen der Umsatzsteuer auf den Rechnungen zu verzichten. Wer zur Kleinunternehmerregelung votiert, wird umgangssprachlich als Kleingewerbe bezeichnet, vermutlich wurde dieser Begriff entworfen, um eine Abgrenzung zum Kleinstunternehmen mit Umsatzsteuer zu schaffen.

Kleinstgewerbe
Kleinstgewerbe: Die Definition ist gleich dem Kleingewerbe, welches ebenfalls umgangssprachlich für ein Kleinstunternehmen angewendet wird, dass die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Definition Kleinstgewerbe

Das Kleinstgewerbe ist sprachlich am verworrensten, da es eine Mischung aus Kleingewerbe und Kleinstunternehmen bildet. Es wird jedoch im Normalfall genau so verwendet, wie das Kleingewerbe und beschreibt ein Kleinstunternehmen, das von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht.

Definition zum Kleinstgewerbe in eigenen Worten: Alles unter 2 Millionen Jahresumsatz und mit  weniger als 10 Mitarbeitern ist ein Kleinstunternehmen. Wird beim Anmelden die Kleinunternehmerregelung bei weniger als 17500€ Jahresumsatz in Anspruch genommen, dann ist umgangssprachlich von einem Kleingewerbe oder Kleinstgewerbe die Rede.

So können Sie Ihr Kleinstgewerbe anmelden

Beim örtlichen Gewerbeamt können Einzelunternehmer oder auch mehrere Gründer (beispielsweise als GbR) ein Kleinstgewerbe anmelden. Hierfür wird lediglich der Personalausweis, sowie die Anmeldegebühr benötigt. Idealerweise denken Sie sich vor dem Anmelden noch einen Namen für Ihr Gewerbe aus und welche Tätigkeiten verrichtet werden. Dies spart Zeit. Beachten Sie, dass bei einer GbR alle Geschäftspartner die Gebühr für das Anmelden in Höhe von ca. 20-60€ (abhängig vom Bundesland) bezahlen müssen. Der ganze Vorgang dauert etwa 15 Minuten. Alle weiteren Schritte die noch zum Anmelden erforderlich sind erfolgen im Anschluss auf postalischem Wege.

Was besagt die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung die es Gewerbebetrieben mit geringem Umfang ermöglicht, Vereinfachungen hinsichtlich der Buchführung und der Rechnungsstellung in Anspruch zu nehmen. Dies betrifft neben Einzelunternehmen und Freiberuflern auch die Geschäftsform der GbR und der haftungsbeschränkten UG. Die gesetzliche Grundlage bildet §19 des Umsatzsteuergesetzes. Hier sind die finanziellen Grenzen, sowie die Hinweise zur Mehrwertsteuer und zur Rechnung geregelt. Sie können jederzeit zur Regelbesteuerung wechseln, verpflichten sich dann aber für fünf Jahre dazu die Mehrwertsteuer abzuführen.

Welche Umsatzgrenze gilt bei der Kleinunternehmerregelung?

Der Umsatz (Achtung: NICHT Gewinn!) eines Kleingewerbes darf im ersten Jahr die Grenze von 17500€ nicht überschreiten. Im Jahr der Gründung wird dieser Wert auf das ganze Jahr hochgerechnet. Starten Sie also zur Jahresmitte, dann darf der Umsatz in diesem Jahr eine Grenze von 8750€ nicht überschreiten. Für das darauf folgende Jahr besagt die Kleinunternehmerregelung, dass der der Kleingewerbetreibende nicht mehr als 50000€ erwirtschaften darf. Wer die Umsatzgrenze überschreitet oder freiwillig dazu tendiert Umsatzsteuer abzuführen, bindet sich für mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung.

Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung: Die jährliche Umsatzgrenze von 17500€ ist entscheidend dafür, ob man als Kleingewerbe Umsatzsteuer abführen muss oder nicht.

Wie sieht eine Muster Rechnung zum Umsatz aus?

Die Grenze beim Umsatz muss mit Bruttowerten berechnet werden. Die Konsequenz einer Grenzüberschreitung tritt immer im darauf folgenden Jahr ein, außer es ist bereits im Gründungsjahr bekannt, dass der Umsatz zu hoch ist. Die Muster Rechnung für ein Praxisbeispiel könnte demnach so aussehen:

Muster Rechnung 1:

  1. Jahr:   500€ Umsatz monatl. =   6000€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer =  7140€ Brutto
  2. Jahr: 1100€ Umsatz monatl. = 13200€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer = 15708€ Brutto
  3. Jahr: 2500€ Umsatz monatl. = 30000€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer = 35700€ Brutto
  4. Jahr: Kleinunternehmerregelung kann nicht mehr weiter beansprucht werden.

Muster Rechnung 2:

  1. Jahr: 2500€ Umsatz monatl. = 30000€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer = 35700€ Brutto Kleinunternehmerregelung kann gar nicht in Anspruch genommen werden.

Muster Rechnung 3:

  1. Jahr: 1100€ Umsatz monatl. = 13200€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer = 15708€ Brutto
  2. Jahr: 5000€ Umsatz monatl. = 60000€ pro Jahr + 19% Mehrwertsteuer = 71400€ Brutto Kleinunternehmerregelung kann nur im ersten Jahr in Anspruch genommen werden, wenn sich vor dem zweiten Jahr bereits abschätzen lässt, dass mehr als 50000€ Umsatz erfolgen.

Muss bei der Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer abgeführt werden?

Nein, das ist ja das Gute an der Regelung. Wer ein Kleingewerbe anmeldet, muss bei der Steuer am Jahresende keine Umsatzsteuer abführen. Natürlich darf man als Kleingewerbetreibender diese bei der Steuererklärung dann auch nicht als Vorsteuer geltend machen. Bedeutet, dass beim Einkauf von Anschaffungen für gewerbliche Zwecke, wie Büromöbeln, Autos, etc. nicht die Umsatzsteuer auf der Rechnung beim Finanzamt eingereicht und erstattet werden kann. Sie zahlen also den vollen Bruttobetrag auf der Rechnung. Umgekehrt haben Sie bei Ihren Einnahmen keine Umsatzsteuer, die Sie abführen müssen, sodass Sie den vollen Rechnungsbetrag erhalten. Wenn Sie hohe Anfangsinvestitionen bei Ihrem Kleingewerbe haben, dann sollten Sie mit einem Steuerberater darüber sprechen, ob es Sinn macht auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und von Anfang an Umsatzsteuer abzuführen.

Welche Hinweise gehören auf die Rechnung von Kleingewerbetreibenden?

Wenn Ihr Umsatz die Grenze von 17500€ nicht überschreitet und Sie daher keine Umsatzsteuer abführen, dann müssen Sie darauf auch auf Ihrer Kleingewerbe Rechnung hinweisen. Genauere Hinweise, wie eine Rechnung auszusehen hat, erfahren Sie in unserem separaten Ratgeber. Wichtig ist, dass der Bezug auf §19 UStG vorhanden ist und das Sie wegen der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausweisen. Somit weiß auch Ihr Geschäftspartner, dass er bei Ihnen keine Umsatzsteuer abführen kann.

Dieser Beitrag behandelt das Thema Kleingewerbeschein und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Wenn Sie eine Selbstständigkeit als Kleingewerbetreibender anstreben, dann benötigen Sie zuerst einen Kleingewerbeschein. Dieser Ratgeber erläutert wo und zu welchen Kosten Sie den Gewerbeschein beantragen können. Weiterhin gibt es Tipps, wie man beim Anmelden für den Kleingewerbeschein vorgehen sollte um Zeit zu sparen.

Wo kann ich den Kleingewerbeschein beantragen?

Viele Personen wissen nicht, ob und wann Sie einen Kleingewerbeschein beantragen müssen. Bevor Sie daher Strafzahlungen und hohe Kosten vom Finanzamt riskieren, sollten Sie Ihre Tätigkeiten gewissenhaft hinterfragen. Die einfachste Hilfsregel liefert die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht. Betreiben Sie eine Tätigkeit, die darauf abzielt, dass Sie persönlich Geld verdienen (und sei es auch noch so wenig), dann liegt die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht vor. In diesem Fall können Sie davon ausgehen, dass das Finanzamt es für nötig hält, dass Sie einen Gewerbeschein beantragen 😉

Kleingewerbeschein beantragen
Kleingewerbeschein beantragen: Beim Gewerbeamt können Sie den Gewerbeschein zu geringen Kosten erwerben.

Diesen Gewerbeschein beantragen Sie beim Anmelden Ihres Kleingewerbes. Genauer gesagt, bekommen Sie den Gewerbeschein (welcher bei Kleingewerbetreibenden als „Kleingewerbeschein“ bezeichnet wird), als Ausdruck im Gewerbeamt. Er enthält alle Angaben zum Kleingewerbe gründen und vor allem Ihre persönlichen Daten. Die Anmeldung vor Ort ist in den meisten Fällen sinnvoll. Zwar besteht bei einigen Gewerbeämtern auch die Option eines Onlineformulars, da aber auch ein Personalausweis vorgezeigt werden muss, wird es früher oder später auf einen persönlichen Termin hinaus laufen. Nach der Anmeldung im Gewerbeamt werden die Daten ans Finanzamt übermittelt, die daraufhin postalisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden. Dort kann auf Seite 5 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Diese besagt grob, dass Sie sich bei einem jährlichen Umsatz von unter 17500€ (und weniger als 50000€ im Folgejahr) von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können und diese auf Ihren Rechnungen und bei der Buchführung nicht ausweisen müssen.

Tipp: Schauen Sie auf der Website Ihres örtlichen Gewerbeamts nach dem Formular zur Gewerbeanmeldung. Dann können Sie es downloaden und zuhause oder im Wartezimmer bereits ausfüllen und sparen Zeit.

Welche Kosten fallen für den Kleingewerbeschein an?

Die Kosten für den Kleingewerbeschein belaufen sich je nach Bundesland auf ca. 15-60€. Summasumarum ein sehr fairer Betrag, wobei sich das Amt die fünf Minuten Arbeitszeit für einen einseitigen DIN-A4 Ausdruck, stundenlohnmäßig dann doch ganz gut bezahlen lässt. Aber wir wollen ja nicht meckern, schließlich soll es in Deutschland auch weitaus teurere Bürokratievorgänge geben… Je nach persönlicher Vorliebe fallen darüber hinaus weitere Kosten für den Kaffee am Automaten an, um die Wartezeit im Gewerbeamt zu überbrücken, sowie für den Sprit bei der Anfahrt oder für die öffentlichen Verkehrsmittel. 😉

Wie kann ich ein Gewerbe für den Kleingewerbeschein anmelden?

Um den Kleingewerbeschein anmelden zu können, benötigen Sie neben Ihrem Personalausweis und den Kosten der Anmeldung noch die Daten des Kleingewerbes. Hierzu zählt der Name des Kleingewerbes, sowie die ausgeübten Tätigkeitsfelder. Überlegen Sie sich vorab, welche Tätigkeiten Sie mit Ihrem Kleingewerbe ausüben wollen, dies spart Zeit beim Anmelden im Amt. Auch eine Abschätzung des Jahresumsatzes wird spätestens beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fällig. Hier sollten Sie auf jeden Fall defensiver schätzen (siehe Ratgeber Kleingewerbe anmelden) um nicht in die typischen Fallen beim Anmelden zu treten.

Dieser Beitrag beschreibt u.a. die Kosten für IHK, Kleingewerbeschein, Auto, sowie Versicherungen, welche beim Kleingewerbe anfallen und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, dann ist das Kleingewerbe die Gründungsform bei der die geringsten Kosten anfallen. Weder Geld noch bürokratischer Aufwand sollten bei dieser Unternehmensform ein Hindernis darstellen und darüber hinaus den Machern von Morgen einen leichten Zugang zur (ersten) Selbstständigkeit gewähren. Dieser Beitrag listet die Kosten fürs Kleingewerbe bei der Gründung auf und zeigt welche Stolperfallen Sie beachten sollten.

Wie hoch sind die Kosten für ein Kleingewerbe?

Die Kosten fürs Kleingewerbe sind verhältnismäßig gering und kein Hindernis auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Als Einzelunternehmer oder GbR müssen Sie, im Gegensatz zur GmbH, beispielsweise keine 25.000€ an Einlagensicherung hinterlegen. Dafür haften Sie allerdings auch mit Ihrem Privatvermögen, falls etwas schief geht. Aus Kalkulationsgründen ist es wichtig, vorab über folgende finanzielle Aufwendungen beim Kleingewerbe Bescheid zu wissen.

Was kostet ein Kleingewerbeschein?

Die ersten Kosten fallen beim Kleingewerbe anmelden für den Kleingewerbeschein an und schlagen je nach Stadt mit ca. 20-60€ zu Buche. In unserem örtlichen Gewerbeamt liegt der Preis aktuell bei 32€ für ein Einzelunternehmen. Gründet man als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), dann entfällt dieser Beitrag auf jeden Gründer, da alle einen eigenen Kleingewerbeschein benötigen. Wer seine Betriebsstätte verlegt (gilt oftmals wenn das Gewerbe in Heimarbeit läuft und man umzieht) muss sein Gewerbe ummelden und nochmals die Gebühr für den Gewerbeschein zahlen.

Tipp: Möglicherweise fallen für Kleingewerbetreibende bei der Gründung weitere Kosten an, etwa wenn ein Reisegewerbeschein, Zeugnisse oder Dokumente zum Umgang mit Lebensmitteln erforderlich sind. Diese Ausgaben sind berufsspezifisch und nicht direkt vom Kleingewerbeschein abhängig. Man sollte sich diesbezüglich vor der Anmeldung im Gewerbeamt genau überlegen, welcher Tätigkeitsbereich auf dem Formular angegeben wird und was die Konsequenzen daraus sind.

Lesetipp: Wenn auch Sie überall Chancen und Risiken sehen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Ratgeberserie zu Plus500, dem Hauptsponsor von Atletico Madrid.

Was kostet der IHK Beitrag?

Eine weiterer finanzieller Posten ist der IHK Beitrag. IHK steht für Industrie und Handelskammer und ist ein verpflichtender Beitrag für alle Selbständigen. Diese Kosten fürs Kleingewerbe sind aber ebenfalls überschaubar, da Sie jährlich 50€ betragen (sofern der Umsatz zwischen 5200€ und 25000€ liegt). Dafür bekommen Sie einmal monatlich das IHK-Heft (welches meist den direkten Weg zur Mülltonne findet), sowie die Möglichkeit die IHK als Anlaufstelle bei rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen kostenlos zu konsultieren. Diese Option kann mitunter interessant werden, falls man mal derartige Probleme hat. Unsere Redaktion selbst hat diesen Service in ca. 10 Jahren ganze zweimal in Anspruch genommen und wurde wegen der Komplexität der Fragen jeweils weiter verwiesen. Allerdings war das Anliegen auch echt fies und hat bis zur Beantwortung noch einige weitere Spezialisten gefordert 🙂

Kosten pro Monat und fürs Auto

Pro Monat fallen beim Kleingewerbe beispielsweise Kosten für Büromiete, Strom oder Unterhalt eines benötigten Autos an. Dabei gilt zu beachten, dass man die Ausgaben fürs Auto nur schwer wieder absetzen kann.

Wichtiger Hinweis: Wird ein Geschäftsfahrzeug auch für private Zwecke genutzt, dann muss man ein Fahrtenbuch zur genauen Trennung von der betrieblichen Nutzung führen. Alternativ gibt es die 1%-Regel bei der jeden Monat 1% vom Neukaufpreis(!) als Steuer abgeführt wird. Bei 20.000€ Neupreis sind dies monatliche Belastungen von 200€. Für Kleingewerbetreibende dürfte diese Form der Abschreibung eher ungeeignet sein.

Wer mit der Gesundheit anderer Personen zu tun hat (bspw. Fitnesstrainer) oder als Möbelpacker schafft, sollte ebenfalls die monatlichen Kosten einer Betriebshaftpflicht beachten. Dies schützt vor Schadensforderungen bei Personen- oder Materialschäden.

Vorsicht bei Familienversicherung und BAföG

Aufpassen sollten Sie, wenn Sie bei Ihrer Krankversicherung in einer Familienversicherung mitversichert sind, beispielsweise als Student. Hier gelten Verdienstgrenzen, die jährlich nicht überschritten werden dürfen, um nicht aus der Familienversicherung zu fliegen. Wenn das passiert, müssen Sie sich rückwirkend selbst versichern, sodass diese Kosten den Kleingewerbe Gewinn zu einem Großteil auffressen. Sollten Sie familienversichert sein, dann sprechen Sie am besten mit Ihrer Krankenversicherung über die Modalitäten. Aktuell liegen die Einkommensfreibeträge für Studenten bei 4800€ für das BAföG und bei 5400€ für die Familienversicherung.

Kleingewerbe Kosten
Kleingewerbe Kosten: Die Ausgaben bei der Gründung sind sehr überschaubar.

Sonstige Kosten beim Kleingewerbe

Anschaffungskosten von Bürozubehör, Möbeln, Software, Laptop, Verpackungsmaterial, Smartphones, etc. sollte man als Kleingewerbetreibender bei der Gründung ebenfalls mit einbeziehen. Gleiches gilt auch für eine etwaige Warenbeschaffung. Glücklicherweise haben Sie als Selbstständiger die Möglichkeit, bestimmte Kosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder abzusetzen und mit den Gewinnen verrechnen zu lassen. Wer zu Beginn große Investitionen in Ausstattung tätigt, sollte prüfen, ob es Sinn macht, sich die Umsatzsteuer durch den Vorsteuerabzug zurückzuholen. Allerdings ist das Kleingewerbe dann für fünf Jahre zum Ausweis der Mehrwertsteuer verpflichtet.

Tipp: Für die Einkommenssteuer sollten Sie Rücklagen bilden, damit Sie nicht von einer Nachzahlung überrascht werden. Näheres dazu finden Sie in den Beiträgen zur Steuer und zur Buchführung.

Motivationstipp fürs erste Kleingewerbe: Denken Sie immer an den alten Unternehmerleitsatz – ein Unternehmer ist jemand, der etwas unternimmt! In diesem Sinne lassen Sie sich nicht aufhalten oder von anderen trägen Personen bremsen. Gehen Sie raus und verändern Sie die Welt! Glauben Sie an sich und Ihre Ideen und Sie können alles schaffen!

Zusammenfassung und Übersicht der Kosten fürs Kleingewerbe

Folgende Kosten und Schwellwerte sind fürs Kleingewerbe wichtig:

  • Kleingewerbeschein: ca. 20€ bis 60€, je nach Gewerbeamt
  • IHK Beitrag: 50€ pro Jahr bei Umsatz zwischen 5000€ und 25000€
  • Familienversicherung: Freibetrag bis 5400€
  • BAföG: Freibetrag bis 4800€.
  • Einkommenssteuer: Freibetrag (2020) bis 9408€.
  • Gewerbesteuer: Freibetrag bis 24.500€ Gewinn pro Jahr

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Formalie der Steuererklärung und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Die Steuererklärung fürs Kleingewerbe ist für die meisten Selbstständigen ein notwendiges Übel am Ende des Geschäftsjahres. Glücklicherweise ist der Umfang und die Anforderung deutlich geringer als bei „richtigen Unternehmern“. Wie man die Steuererklärung fürs Kleingewerbe richtig ausfüllt zeigt dieser Beitrag anhand einer Muster-Anleitung.

Welche Steuerart ist bei der Steuererklärung fürs Kleingewerbe relevant?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, welche Steuern bei der Steuererklärung fürs Kleingewerbe abgeführt werden müssen. Im Wesentlichen kommt hierbei die Einkommenssteuer zum tragen, da man als Kleingewerbetreibender in aller Regel wohl von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sich gegen einen Ausweis der Umsatzsteuer entscheiden wird. Dies ist möglich, wenn der jährliche Umsatz eine Grenze von 17500€ und im folgenden Jahr 50000€ nicht übersteigt. Lohnsteuer und Gewerbesteuer fallen nur bei Mitarbeitern oder einem Gewinn von mehr als 25000€ an, sodass diese beiden Varianten in den meisten Fällen auch bedeutungslos bleiben.

Weiterführende Informationen hierzu gibt es in den Artikeln zur Buchführung, Steuer und zur Erstellung der Rechnung. Dort gibt es ebenfalls Beispiele und Muster (Excelsheets, Worddokumente, etc.) zum kostenlosen Download. In jedem Fall müssen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung fürs Kleingewerbe die Einkommenssteuererklärung abgeben. Hierzu müssen Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung anfertigen, bei der alle jährlichen Ausgaben von Ihren Einnahmen abgezogen werden, um so den Gewinn Ihres Kleinunternehmens zu ermitteln. Wichtig ist, dass alle Belege zu dieser Rechnung in korrekter Form mit eingereicht werden, sodass diese vom Finanzamt auch anerkannt werden.

Tipp: Machen Sie möglichst alle Werbungskosten und Sonderausgaben geltend, die Sie bei der Steuererklärung fürs Kleingewerbe absetzen möchten und nachweisbar belegen können. Das Finanzamt, kann diese im schlimmsten Fall nicht anerkennen und wieder aus der Auflistung streichen.

Einkommenssteuererklärung fürs Kleingewerbe

Die Steuererklärung fürs Kleingewerbe wird mit Anlage S erledigt. Diese enthält alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Wird zusätzlich noch ein Hauptberuf ausgeübt, dann ist darüber hinaus die Anlage N für nichtselbstständige Arbeit erforderlich. Als Kleingewerbetreibender mit Einnahmen von weniger als 17500€ können Sie die geforderte Einnahmen-Überschuss-Rechnung formlos abgeben. Übersteigen die Einkünfte diesen Wert, dann muss die Bilanzierung mit Hilfe der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erfolgen.

Kleingewerbe Steuererklärung
Kleingewerbe Steuererklärung: Die Einkommenssteuererklärung ist am Jahresende fällig und muss mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung erledigt werden.

Um die Einkommenssteuererklärung online durchzuführen, nutzen Sie bitte das Portal ELSTER. Dies ist die offizielle Webpräsenz der deutschen Finanzämter zur Durchführung der elektronischen Steuerübermittlung und somit auch zur Steuererklärung beim Kleingewerbe. Dort finden Sie auch Anwenderforum in dem Ihnen bei Fragen zur Software geholfen werden kann. Die Elster dient dem Finanzamt u.a. dazu, um mit Hilfe der elektronischen Datenerfassung Kleinbetriebe besser auf Unregelmäßigkeiten überprüfen zu können. Den entsprechenden statistischen Verfahren und Algorithmen sein Dank. Statistisch gesehen kommt es zwar nur alle 50-100 Jahre zu einer Überprüfung eines Kleingewerbes, allerdings kann es Ihnen bei entsprechenden Unregelmäßigkeiten auch passieren, dass Sie innerhalb eines kurzen Zeitraums zweimal Besuch vom Betriebsprüfer erhalten. Versuchen Sie daher Ihre Buchhaltung vollständig, akkurat und zeitnah zu führen.

Hinweis in eigener Sache: Die Erläuterung zur Steuererklärung beim Kleingewerbe spiegelt meine Rechercheergebnisse wieder und ist um eigene Erfahrungen und praktische Tipps ergänzt. Da ich jedoch kein Steuerberater bin, kann ich für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen. Bitte wenden Sie sich daher in steuerlichen Fragen an einen Steuerberater.

Dieser Beitrag erklärt die Steuer Vorgaben beim Kleingewerbe und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Das Thema Kleingewerbe und Steuer betrifft alle Selbstständigen und ist in meinen Augen der wichtigste Bereich bzw. der mit dem größten Konfliktpotential, wenn etwas schief geht. Zwar sind bei Kleingewerbetreibenden die Regularien nicht ganz so straff, wie bei großen Unternehmen, dennoch gilt, dass das Finanzamt keinen Spaß versteht. Oder frei nach Brad Pitt: „Die erste Regel des Fightclubs lautet – Leg dich nie mit dem Finanzamt an!“. Um die Steuer beim Kleingewerbe ordnungsgemäß abzuführen, habe ich nachfolgend die wichtigsten Regeln und Steuerarten, sowie deren Steuerfreibetrag beschrieben.

Welche Steuer fällt beim Kleingewerbe an?

Hinweis in eigener Sache: Die nachfolgende Auflistung zur Steuer beim Kleingewerbe spiegelt meine Rechercheergebnisse wieder und ist um eigene Erfahrungen und praktische Tipps ergänzt. Da ich jedoch kein Steuerberater bin, kann ich für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen. Bitte wenden Sie sich daher in steuerlichen Fragen an einen Steuerberater.

Umsatzsteuer

Gemäß Definition darf ein Kleinunternehmer nicht mehr als 17500€ Umsatz pro Jahr generieren. Wenn dies der Fall ist, so kann er beim Kleingewerbe anmelden von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sich für eine steuerliche Veranlagung ohne Umsatzsteuer entscheiden. Dies hat den Vorteil, dass er die Umsatzsteuer von 19%, welche in Deutschland auf die meisten Waren anfallen, nicht abführen muss.

Man hat als Kleingewerbe durch diese Steuer quasi 19% mehr Einnahmen gegenüber anderen großen Unternehmen die Umsatzsteuer abführen. Ein nicht ganz unwichtiger Preisfaktor, wenn man beispielsweise im Onlinehandel (Amazon, Ebay, Onlineshop, etc.) mit anderen Wettbewerbern konkurriert, die das gleiche Produkt wegen der Steuer teurer anbieten müssen, als jemand mit einem Kleingewerbe dies kann. Große Unternehmen können dafür durch die Masse günstigere Einkaufspreise erzielen, weshalb Kleingewerbetreibende insbesondere in Nischen mit kleinen Absatzzahlen Ihre Vorteile ausspielen können. Ein Nachteil beim Verzicht auf Umsatzsteuer ist, dass dadurch natürlich auch keine Umsatzsteuer geltend gemacht werden kann, wenn beispielsweise teure Einkäufe wie Büromöbel angeschafft werden. Letztlich dürfte dies bei einem Kleinunternehmen allerdings nicht so sehr ins Gewicht fallen wie die Vorteile. Wer zur Umsatzsteuer votiert, muss diese bei der Buchführung und auf der Rechnung ausweisen, monatlich abführen und bindet sich für fünf Jahre daran, sodass dieser Schritt wohl durchdacht sein sollte.

Kleingewerbe Steuer
Kleingewerbe Steuer: Hier erfahren Sie, wann Kleingewerbetreibende Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen müssen.

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer ist am Jahresende fällig und muss von jeder Person, unabhängig ob diese Selbstständig oder eine Privatperson ist, getragen werden. Die Einkünfte aus Ihrem Kleingewerbe machen bei dieser Steuer einen separaten Teil aus (Einkünfte aus selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit) und werden zu den Gesamteinnahmen des Jahres hinzu addiert. Zur Feststellung der Einkommenssteuer werden beispielsweise noch Einkünfte aus Land- und forstwirtschaftlichem Betrieb, Mieteinnahmen, Zinsen, beruflicher Tätigkeit, etc. ermittelt. Welchen Betrag die Einkommenssteuer am Ende umfasst lässt sich nicht pauschal sagen, da hier viele weitere individuelle Faktoren wie Familienstand, Kinder, Einkünfte des Ehepartners, usw. mit rein spielen. Der Steuerfreibetrag liegt bei knapp über 8000€ (Wert jährlich ändernd), erst ab diesem Betrag fällt die Einkommenssteuer überhaupt an.

TIPP: Wichtig ist, dass Sie monatliche Rücklagen für die Einkommenssteuer bilden. Es hat schon manchen Selbstständigen bzw. dessen Kleingewerbe gebeutelt, wenn die Steuer am Jahresende auf einen Schlag nachgezahlt werden musste und keine Reserven vorhanden waren. Gleiches gilt übrigens für die Nachzahlung der Umsatzsteuer 😉

Gewerbesteuer

Diese Steuer fällt beim Kleingewerbe normalerweise nicht an. Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn der jährliche Gewinn mehr als 25000€ beträgt, weshalb an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen wird.

Lohnsteuer

Auch diese Steuer fällt beim Kleingewerbe normalerweise nicht an. Lohnsteuer wird nur abgeführt, wenn der Betrieb weitere Mitarbeiter beschäftigt. Dies dürfte bei Kleingewerbetreibenden in aller Regel nicht der Fall sein.

Dieser Beitrag behandelt die Buchführung beim Kleingewerbe und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Kleingewerbe und Buchführung – für viele Selbstständige ist diese Kombination ein leidiges Thema. Insbesondere jungen Gründern fehlt häufig Erfahrung mit der Buchführungspflicht und Fehler bei der Rechnungsstellung können teure Folgen bewirken.

Dieser Ratgeber zeigt an einem Beispiel, wie Sie die Buchhaltung mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung kostenlos bewältigen können und was bei der Buchführungspflicht beachtet werden muss. Weiterhin finden Sie ein Muster Excel Sheet zum gratis Download, mit dem Sie die Buchführung Ihres Kleingewerbes bequem automatisieren und die Kostenübersicht im Nebengewerbe oder Hauptgewerbe behalten können.

Wer darf die vereinfachte Buchführung beim Kleingewerbe anwenden?

Für die vereinfachte Buchhaltung müssen Kleingewerbetreibende beim Finanzamt zur Kleinunternehmerregelung votieren und folgende Umsatzgrenzen einhalten:

  • Im vorangegangenen Geschäftsjahr darf der Umsatz 17.500€ nicht übersteigen.
  • Im aktuellen Geschäftsjahr darf der Umsatz 50.000€ nicht übersteigen.

Der Unternehmer erhält dadurch eine Arbeitserleichterung und muss nicht mehr:

  • den richtigen Umsatzsteuersatz herausrechnen
  • die eigene Vorsteuer ermitteln
  • monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen

Auch darf auf Rechnungen gemäß Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen werden, weshalb der Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ auf jede Rechnung gehört. Aufgrund der einfachen Buchhaltung gelten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) nicht. Eine Inventur, die Bewertung des Vorratsvermögens oder das Erstellen von Bilanzen entfällt für das Kleingewerbe.

Buchführung beim Kleingewerbe am praktischen Beispiel einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wenn Sie die Buchführung beim Kleingewerbe mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen, dann müssen Sie lediglich Ihre Einnahmen auflisten und davon die Ausgaben abziehen, um auf Ihren Gewinn oder Verlust zu kommen.

Dieses vereinfachte Verfahren erspart die aufwendige Prozedur der doppelten Buchhaltung und kann bei Kleinunternehmen jederzeit eingesetzt werden. Bei den Posten müssen Sie neben dem Verwendungszweck zusätzlich das Datum auflisten und eine fortlaufende, lückenlose Nummerierung vergeben.

Mittlerweile gilt zur Buchführungspflicht im Kleingewerbe die standardisierte Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dabei müssen Kostenarten, wie Reisekosten, Fortbildungskosten, Verpflegungsaufwendungen, etc. detailliert angegeben und aufsummiert werden.

Das nachfolgende Bild zeigt ein Beispiel für die Buchführung beim Kleingewerbe mittels einer fiktiven Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wie man eine ordnungsgemäße Rechnung fürs Kleingewerbe erstellt, erfahren Sie in einem gesonderten Artikel:

Buchfuehrung Kleingewerbe
Buchführung Kleingewerbe: Beleg-Nummer, Datum, Leistung und Preis sind die wesentlichen Angaben bei der Buchhaltung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Bei Durchführung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Ermittlung der Steuern am Jahresende sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Anschaffung teurer Güter im Jahresverlauf, beispielsweise Büroausstattung oder ein Auto, ist oftmals nur über mehrere Jahre abzuschreiben.
  • Die Abschreibung muss man zuerst aktivieren.

Aus diesem Grund kann beim Kauf eines teuren Artikels in der Buchführung des Kleingewerbes oftmals weniger an Kosten geltend gemacht werden, als man denkt.

Lesetipp: Wenn auch Sie überall Chancen und Risiken sehen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Ratgeberserie zu Plus500, dem Hauptsponsor von Atletico Madrid.

Wissenswertes und Tipps zur Buchhaltung beim Kleingewerbe

Die Verwendung des Gewinns für private Ausgaben, darf nicht zu den gewerblichen Ausgaben zugefügt werden und gehört somit auch nicht in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Kaufen Sie beispielsweise für 50€ Kleidung, die Sie für 200€ in Ihrem Gewerbe weiter verkaufen, dann beträgt Ihr Gewinn 150€. Wenn Sie sich von diesen 150€ bei einem Elektrogeschäft privat mit einer neuen Mikrowelle für 120€ eindecken, dann beträgt Ihr gewerblicher Gewinn weiterhin 150€ und nicht 30€.

Tipp: Achten Sie darauf die Buchhaltung zeitnah durchzuführen. Damit Sie die Buchführung für Ihr Kleingewerbe im Griff haben, sollten Sie täglich oder wöchentlich alle Belege sorgfältig abheften und fortlaufend durchnummerieren. Sammeln Sie bis dahin alle Belege in einer abschließbaren Box oder Schublade, damit keine wichtigen Unterlagen verloren gehen. Sollte dies doch einmal passieren, dann können Sie sich zur Not einen Eigenbeleg ausstellen. Wobei das Finanzamt diese aus nachvollziehbaren Gründen nicht gerne sieht und zum Teil auch nicht anerkennt. Gehen Sie akribisch vor und denken Sie an den alten Leitsatz „keine Buchung ohne Beleg“. Jeder Geldfluss ist schließlich für mehrere Jahre nachweisbar und entsprechend archiviert!

Die Buchführung in Excel automatisieren

Sie können die Buchführung Ihres Kleingewerbes in Excel automatisieren. Laden Sie sich hierfür bitte unser gratis Excel Sheet mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Download herunter. Es bietet Platz für jeweils 500 Einnahmen und Ausgaben. Bei Bedarf können Sie sich weitere Zellen ins Sheet kopieren. Für den Fall, dass Sie beim Anmelden im Rahmen der Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer votieren, finden Sie in Excel zusätzliche Spalten, um eine Umsatzsteuer von 19% oder 7% auszuweisen.

Ihre Eingaben werden automatisch aufsummiert und mit den Ausgaben gegengerechnet, sodass Sie alle Werte direkt ausgegeben bekommen. Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt beim Kleingewerbe die Abgabe einer Buchführung in Excel wegen der leichten Manipulierbarkeit der Daten nicht anerkennt. Die Bilanz hat nur in ausgedruckter Fassung Gültigkeit. Weiterhin versuche ich das Excel Sheet und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung so aktuell und fehlerfrei wie möglich zu halten und Ihnen dieses als Hilfe zur Verfügung zu stellen. Ich übernehme jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Daten, heißt die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Anregungen zur Verbesserung dürfen Sie mir gerne zukommen lassen.

Vorteile einer Buchhaltungssoftware

Die Buchführungspflicht und Kostenübersicht für das Kleingewerbe lässt sich prima in unserem kostenlosen Excel Sheet erledigen. Allerdings gibt es auch einige Vorteile die dafür sprechen, die Buchhaltung mit einer speziellen Buchhaltungssoftware zu erledigen.

  • Die Einnahme-Überschuss-Rechnung muss in elektronischer Form eingereicht werden. Verfügt die Buchhaltungssoftware über Direktanbindung ans Finanzamt, reichen Sie die Daten mit nur einem Klick ein.
  • Mittels App oder Kameraanbindung lassen sich Belege in der Buchhaltungssoftware einfach digitalisieren und sogar automatisiert auslesen. Dies spart Zeit bei der Datenerfassung.
  • Schnittstellen zu Finanzamt, Steuerberater oder Bank erleichtern Datentransfer und Kommunikation.
  • Viele Kleingewerbe oder Nebengewerbe verlieren Zeit bei der Buchhaltung durch Angebot, Auftrag und Rechnung. Eine moderne Buchhaltungssoftware erleichtert den Prozess.

Buchführung als Trader

Wenn Sie Chancen und Risiken mögen und professionell mit Aktien oder CFDs traden, dann dient die Buchführung bei diesem Kleingewerbe auch der eigenen Übersicht und einfachen Depotverwaltung. Hier empfiehlt sich als Tabellenkalkulationsprogramm ebenfalls die Verwendung von Excel. Das handschriftliche Anlegen von Aktientagebüchern ist hingegen nicht zu empfehlen. Dies dient bestenfalls zur eigenen Übersicht, denn zur Vorbereitung der Kleingewerbe Steuererklärung.

Mit der Buchführung sollten Sie beim Traden alle wichtigen Informationen zu Ankauf und Verkauf der Finanzprodukte erfassen und auch die Handelszeiten notieren. Eine Spalte für den Handelsgrund und eine Spalte für persönliche Notizen sind ebenfalls empfehlenswert. Bei Handelsabschluss ist eine kurze Gewinn- und Verlustrechnung sinnvoll, welche man um anfallende Dividendenzahlungen und Kosten für zusammenhängende Trades ergänzt. Mit dieser Buchführung hat der Trader den Kontostand bei seinem Kleingewerbe immer im Blick. Er kann im Zweifelsfall über anfallende Rückfragen schnell Auskunft geben.

Dieser Artikel zeigt, wie Sie beim Kleingewerbe eine Rechnung schreiben. Weiterhin bietet der Ratgeber Ihnen eine kostenlose Vorlage für Word, Excel oder ein Muster im PDF und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Sobald Sie selbstständig sind, müssen Sie fürs Finanzamt Ihre gewerblichen Geldströme auflisten. Dies gilt auch fürs Kleingewerbe, bei dem Sie eine Rechnung für jede Transaktion schreiben müssen.

In diesem Ratgeber stellen wir die Unterschiede zwischen der Rechnungvorlage mit Mehrwertsteuer und einem Beleg ohne Umsatzsteuer, gemäß Kleinunternehmerregelung, dar.

Hierzu gehen wir einzelne Schritte anhand einer kostenlosen Musterrechnung im PDF-Format durch und bieten zusätzlich eine Rechnungvorlage in Excel, die Sie ebenfalls kostenlos als Muster downloaden dürfen.

Lesetipp: Wenn auch Sie überall Chancen und Risiken sehen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Ratgeberserie zu Plus500, dem Hauptsponsor von Atletico Madrid.

Warum muss man fürs Kleingewerbe eine Rechnung schreiben?

Am Jahresende müssen Sie als Selbstständiger bzw. Kleingewerbetreibender dem Finanzamt Rechenschaft ablegen und Ihre Jahresaktivitäten für die Steuern belegen. Dies bedeutet konkret, dass Sie für Ihr Kleingewerbe eine Rechnung zu jeder Transaktion schreiben und diese nachweisen müssen.

Dies ist die Grundlage für die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit der Sie Ihre Gewinn-Verlust-Rechnung erstellen, um dem Finanzamt mitzuteilen, auf welcher Basis Ihre Einkommenssteuer berechnet wird.

Natürlich gibt es auch noch einen weiteren naheliegenden Grund, warum man mit einem Kleingewerbe eine Rechnung schreiben muss: Ihr Kunde kauft bei Ihnen ein und möchte (sofern er gewerblich handelt) seine Kosten beim Finanzamt absetzen und braucht dafür von Ihnen einen Nachweis.

Muster einer Rechnungsvorlage

Damit dieses Schriftstück anerkannt wird, muss das Rechnungsmuster nach einem bestimmten Schema geschrieben werden. Die nachfolgende Rechnungsvorlage zeigt die notwendigen Bestandteile einer Rechnung fürs Kleingewerbe mit und ohne Umsatzsteuer.

Je nachdem wofür Sie sich beim Anmelden Ihres Unternehmens entschieden haben, müssen Sie die Umsatzsteuer ausweisen oder per Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach §19 Umsatzsteuergesetz hinweisen.

Kleingewerbe Rechnung
Kleingewerbe Rechnung: Auf unserer Musterrechnung sehen Sie alle Angaben, die Sie auf Ihre Rechnungsvorlage schreiben müssen, damit der Beleg vom Finanzamt anerkannt wird.

Vorsteuerabzug bei Ausweis der Umsatzsteuer

Wird Umsatzsteuer ausgewiesen, dann ist wichtig, dass beim Rechnung schreiben fürs Kleingewerbe alle Vorschriften aus obiger Vorlage beachtet werden. Andernfalls kann die Anerkennung der Vorsteuer durch das Finanzamt abgelehnt werden. Unvollständige oder fehlerhafte Belege gefährden nämlich den Vorsteuerabzug des Käufers, wobei der Fiskus hier erfahrungsgemäß toleranzfrei reagiert.

Tipp: Wenn Sie als Kunde mit Anspruch auf Vorsteuerabzug bei einem Kleingewerbe einkaufen und der Verkäufer eine fehlerhafte Rechnung schreibt, dann müssen Sie diese umgehend reklamieren. Reichen Sie den fehlerhaften Beleg ein und kommt es durch Vorlage der Dokumente bei einer späteren Steuerprüfung zur Beanstandung, ist mit Steuernachzahlungen durch Vorsteuerkürzung zu rechnen.

Richtige Rechnung – Tipp zur Rechnungsnummer

Die Rechnungsnummer muss immer fortlaufend sein. Mit welcher Nummer Sie dabei anfangen ist Ihnen überlassen. Kleingewerbe können ab 1. Januar z.B. die Nummer 0000 auf die Rechnung schreiben oder mit 3104 beginnen. Letzteres hat den Vorteil, dass man der Nummer nicht entnehmen kann, wie viele Kunden bereits im Kalenderjahr bei Ihnen eingekauft haben.

Tipp: Es besteht auch die Möglichkeit verschiedene Vorlagen mit unterschiedlichen Rechnungsnummerserien auf die Rechnungen zu schreiben. Beispielsweise, wenn der Kleingewerbetreibende Einnahmen durch Warenverkauf und Dienstleistung verdient. So können Sie am Jahresanfang alle Warenverkäufe beispielsweise mit W0000 und alle Dienstleistungen mit D0000 beginnen lassen. Wichtig ist nur, dass Sie eine einmal begonnene Reihe immer fortlaufend und logisch weiterführen und keine Lücken in der Buchführung entstehen.

Musterrechnung fürs Kleingewerbe

Es ist empfehlenswert sich eine Vorlage bzw. eine Musterrechnung fürs Kleingewerbe zuzulegen. Somit sparen Sie Arbeit und können die Vorgaben des Finanzamtes leichter umsetzen. In § 14 des Umsatzsteuergesetzes stehen alle Bestandteile, die Sie auf die Rechnung schreiben müssen. Für Kleingewerbetreibende ist es vor Erstellung der Musterrechnung sicher nicht schädlich, dem Link zu folgen und sich den Paragraphen in Gänze anzutun. Für wen das Paragraphendeutsch ein Dorn im Auge ist, haben wir die Rechnungsbestandteile fürs Kleingewerbe nachfolgend zusammengefasst:

  1. Name und Anschrift des Verkäufers
  2. Name und Anschrift des Käufers
  3. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte
  4. Liefertermin
  5. Ausstellungsdatum der Musterrechnung
  6. Die (fortlaufende, einmalige) Rechnungsnummer
  7. Steuernummer oder Umsatzsteuernummer
  8. Gegebenenfalls nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Nettobeträge
  9. und die darauf entfallenden Steuer-Beträge
  10. Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung (nur bei Rechnung fürs Kleingewerbe schreiben, Wichtig: Wer Umsatzsteuer ausweist, muss diese auch abführen!)

Die Musterrechnung, welche Sie auf dem Bild im vorherigen Absatz gesehen haben, können Sie nachfolgend gratis als Worddatei (musterrechnung-kleingewerbe.docx) oder PDF (musterrechnung-kleingewerbe.pdf) downloaden.

Excel Vorlage zur Kleingewerbe Rechnung

Für alle Selbstständigen, denen die Word- und PDF-Vorlagen zu statisch und unkomfortabel sind, habe ich noch eine Vorlage in Excel (rechnungsvorlage-kleingewerbe.xlsx) entworfen. Dieses Rechnungsmuster ist auf DIN-A4 genormt und kann einzelne Rechenschritte formelbasiert durchführen. So berechnet die Vorlage fürs Kleingewerbe beispielsweise die Umsatzsteuer und summiert die Rechnungsbeiträge automatisiert auf. Sie können bis zu zehn unterschiedliche Einträge bzw. Artikel mit der jeweiligen Stückzahl auf die Vorlage schreiben. Sollten Sie mehr verkaufen, dann müssen Sie sich weitere Zeilen in das Muster rein kopieren. Der Download und die Benutzung des Excelsheets mit der Vorlage sind natürlich ebenfalls gratis.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie ein Kleingewerbe online oder beim Gewerbeamt anmelden und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Wenn Sie ein Kleingewerbe (online) anmelden möchten, dann gibt es vorab bereits viele Fallstricke, die Sie ordentlich Lehrgeld kosten können. Dieser Ratgeber zeigt nicht nur die gängigen Fehler, sondern liefert auch eine Anleitung zum Anmeldeprozess und Tipps, wie Sie das Formular beim Gewerbeamt oder Online als Download ausfüllen. Außerdem werden die (versteckten) Kosten beim Kleingewerbe anmelden thematisiert.

Wer muss alles ein Gewerbe anmelden?

Gemäß §14 der Gewerbeordnung muss eine Selbstständigkeit beim Gewerbeamt angezeigt werden. Dies gilt nicht für Freiberufler, wie beispielsweise Rechtsanwälte, Ingenieure oder Steuerberater, sowie für Land-, Forst- und Fischwirte. Diese Berufsgruppe ist auch von der Gewerbesteuer und der IHK Mitgliedschaft befreit. Gewerblich handelt, wer eine Gewinnabsicht verfolgt.

Anleitung: Kleingewerbe online anmelden

Für die Anmeldung muss das Anmeldeformular beim zuständigen Gewerbeamt abgegeben werden. Die Abgabe kann auch postalisch oder in vielen Städten mittlerweile online erfolgen. Ein kurzer Anruf bei der Stadtverwaltung oder ein Blick auf die Homepage gibt Auskunft über alle notwendigen Modalitäten.

Tipp: Das Formular zum Kleingewerbe anmelden ist als kostenloser Download verfügbar.

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, dürfen Sie im ersten Jahr nicht mehr als 17500€ Umsatz erwirtschaften und im Folgejahr 50000€ Umsatz nicht übersteigen. Die Anmeldung ist relativ simpel und lässt sich auch ohne umfangreiche Anleitung ausführen. Allen Lesern, die Zweifel daran hegen, dass der Prozess zu komplex ist, sei gesagt: „Es ist wirklich kein großes Ding, fangen Sie einfach an!“. Die nachfolgende Anleitung soll dies kurz und knackig illustrieren:

  1. Prüfen Sie zunächst, ob Sie ein Kleingewerbe anmelden müssen und ob zusätzliche, berufsbezogene Bescheinigungen und Nachweise erforderlich sind.
  2. Gehen Sie zum örtlichen Gewerbeamt (Personalausweis nicht vergessen) und füllen dort das Formular zur Datenerfassung aus. Online erfolgt ein spezieller Verifizierungsprozess.
  3. Warten Sie auf alle weiteren Formulare die Ihnen zugesendet werden (bspw. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

TIPP: Als rechtliche Grundlage und zur Beantwortung von aufkommenden Fragen dient die Gewerbeordnung.

Kosten der Kleingewerbe Anmeldung

Wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden, dann fallen Kosten an, die im Bereich von ca. 20€-60€ schwanken. Dies ist abhängig vom Bundesland und hat bei meiner letzten Neugründung in Hessen für den Kleingewerbeschein mit einem Preis von ca. 30€ zu Buche geschlagen. Wer als GbR gründet zahlt für jeden Gründer diese Summe. Bei einer Gewerbeummeldung wegen Umzugs fielen für die Adressänderung die gleichen Kosten erneut an. Auch die Ummeldung kann in vielen Städten online erfolgen.

Lesetipp: Wenn auch Sie überall Chancen und Risiken sehen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Ratgeberserie zu Plus500, dem Hauptsponsor von Atletico Madrid.

Hinweis zur IHK: Zusätzlich zu den Kosten beim Kleingewerbe anmelden fällt auch noch der Beitrag für die Pflichtmitgliedschaft in der IHK an. Dieser ist bis 5200€ Jahresumsatz kostenfrei und schlägt bis zu einem Jahresumsatz von 25000€ mit ca. 50€ Gebühr pro Jahr zu Buche. Vorausgesetzt Sie sind nicht im Handelsregister eingetragen, was bei Kleingewerben aber normal sein dürfte, da eine Eintragung keinen großen Sinn macht.

Beachten Sie auch, dass die Gewinne am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung versteuert werden müssen, wenn der Freibetrag von 9408€ (Stand: 2020) überschritten wird. In diese Summe fallen alle Ihre Einkünfte im Kalenderjahr, also auch Zinsen, Mieteinnahmen, etc.

TIPP: Wenn Sie das Kleingewerbe online anmelden werden Sie im Formular gebeten, den zu erwartenden Jahresumsatz zu schätzen. Wenn Sie mit Umsätzen rechnen, die ungefähr bei der Schwelle von 5200€ liegen, dann schätzen Sie lieber defensiv. Sollten Sie einen Gewinn erwarten der über 5200€ liegt, aber am Jahresende weniger erwirtschaftet haben, dann müssen Sie der IHK hinterher rennen, um die Kosten für den Jahresbeitrag zurück zu bekommen.

Online Download: Formular zum Kleingewerbe anmelden

Um Ihr Kleingewerbe anmelden zu können, müssen Sie ein Formular zur Datenerhebung online downloaden oder im Gewerbeamt ausfüllen. Diese Formular umfasst neben den persönlichen Daten zur Person auch Art und Umfang des Gewerbes und dient als erster Schritt der steuerlichen Erfassung. Die Daten werden nämlich u.a. an das Finanzamt weiter geleitet, welches Ihnen kurze Zeit nach der Anmeldung beim Gewerbeamt das Formular zur steuerlichen Erfassung zusendet. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem Datenblatt:

Kleingewerbe anmelden
Kleingewerbe anmelden: Das Formular muss ausgefüllt und abgegeben werden, die Kosten für den Gewerbeschein betragen ca. 20€-60€.

TIPP: Das Formular um Ihr Kleingewerbe anmelden zu können, finden Sie normalerweise online beim jeweiligen Gewerbeamt zum Download. So können Sie es bereits Zuhause ausfüllen und sparen Ihnen und dem zuständigen Sachbearbeiter wertvolle Zeit vor Ort. Es ist aktuell noch nicht überall möglich, dass Kleingewerbe online anzumelden, da eine Unterschrift und die Vorlage des Personalausweises nötig sind.

Allgemeine Tipps zur Anmeldung für Studenten

Wenn Sie volljähriger Schüler oder Student sind und noch Kindergeld beziehen, dann gilt es gewisse Verdienstgrenzen und Regeln zu beachten um nicht die Subventionen gestrichen zu bekommen. Alle Hinweise und Regeln zur Bemessungsgrenze finden Sie hier. Gleiches gilt für Studenten die bei der Krankenkasse einen Familienversicherungstarif besitzen. Hierbei dürfen im Kleingewerbe oder Nebenerwerb nur ca. 400-450€ verdient werden, um sich nicht teuer selbst versichern zu müssen.

ACHTUNG: Wenn Sie bei der Gewerbeanmeldung Ihre zu erwartenden Einkünfte höher als diese Bemessungsgrenze angeben, dann können Sie aus dem Versicherungstarif raus fliegen, auch wenn Sie später gar nicht zuviel verdient haben! Nähere Infos zu den Bemessungsgrenzen gibt es hier online.

Dieser Artikel behandelt die Krankenversicherung beim Kleingewerbe und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Sie sind Existenzgründer oder Gewerbetreibender und suchen nach Informationen zur richtigen Krankenversicherung fürs Kleingewerbe? Dann sind Sie hier genau richtig! Wir erläutern, wann man eine Krankenversicherung beim Kleingewerbe benötigt, was der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse ist, welche Kosten anfallen und was man als Student oder Ehepartner in der Familienversicherung beachten muss.

Wann benötigt man fürs Kleingewerbe eine Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung ist in Deutschland nicht nur bei Kleingewerbetreibenden eine Pflichtversicherung, sondern für alle Personen. Dies bedeutet, dass jeder Bürger die Pflicht hat, einer privaten oder gesetzlichen Versicherung beizutreten. Selbstständige Gewerbetreibende können sich die Art der Gesundheitsversicherung aussuchen. Angestellte sind normalerweise gesetzlich (GKV) versichert und können erst bei hohen Einkünften zur privaten Versicherung (PKV) votieren.

Wenn Sie für Ihr Kleingewerbe eine Krankenversicherung suchen und hauptberuflich nur diese eine Einnahmequelle haben und in keiner Familienversicherung familienversichert sind, dann können Sie tendenziell frei wählen. Nachfolgend eine kurze Gegenüberstellung beider Versicherungsarten, wobei man in der PKV normalerweise höhere Kosten hat, aber auch mehr Leistungen und eine komfortablere Behandlung bekommt.

Gesetzliche Krankenversicherung:Private Krankenversicherung:
Basiert auf Umverteilungskomponente von GeringverdienernEinkommensunabhängig und risikobezogen
Keine Demographiesicherung (altert die Bevölkerung, dann steigen die Beiträge)Steigerung der Kosten werden durch Rücklagenbildung abgefangen
Generationenbasierte UmlagefinanzierungKalkulation zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer
Kosten des Beitragsatzes sind kalkuliert für:
(Vom Staat) festgesetzte LeistungenIndividuelle Leistung des Versicherungsnehmers (vertragsabhängig)
Leistungsumfang beinhaltet:
Die Leistung ist wirtschaftlich, ausreichend, notwendig & zweckmäßigAbhängig von Versicherung und Vertragsangebot
Allgemeines zur Krankenversicherung (für Kleingewerbe):
In Deutschland sind ca. 70 Millionen Einwohner in der gesetzlichen Versicherung, während ungefähr 11 Millionen Bürger in der Privaten Mitglied sind. Beide Versicherungsarten verhalten sich gegenüber Kostensteigerungen in der medizinischen Versorgung, sowie dem demographischen Wandel (Stichwort: Langlebigkeit) weitestgehend gleich. Kinder, Studenten und  Ehepartner sind oftmals in einer Familienversicherung gemeinsam familienversichert.

Kosten einer Krankenversicherung fürs Kleingewerbe

Die Kosten einer Krankenversicherung fürs Kleingewerbe sind von vielen Faktoren abhängig. Während es in der gesetzlichen Versicherung klare Tabellen und Regeln für den Beitragssatz gibt, ist dies in der PKV von den individuell vereinbarten Leistungen und Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand abhängig. Prinzipiell gilt, je jünger Sie eintreten (bspw. als Student) und je gesünder Sie sind, desto weniger Kosten fallen für die Krankenversicherung im Kleingewerbe an. Wichtiger Faktor ist auch die Zukunftsprognose der Gesundheitsentwicklung. Rauchern, Leuten mit früheren Verletzungen oder genetischen Vorbelastungen werden für den gleichen Leistungsumfang andere Kosten auferlegt, als gesunden Sportlern mit normalem Body-Mass-Index. Wichtig ist, dass Sie bei der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß antworten, da Sie andernfalls später fristlos gekündigt werden können, wenn der Bluff auffliegt.

Kleingewerbe Krankenversicherung
Kleingewerbe & Krankenversicherung: Wir geben Tipps zu den Kosten für Existenzgründer und Gewerbetreibende, sowie zur Familienversicherung und Studenten.

Selbstständige und Kleingewerbetreibende sollten bedenken, dass es bei der Wahl der Krankenversicherung wichtig ist, die Kosten für den langfristigen Krankheitsfall einzukalkulieren, da hier kein Arbeitgeber vorhanden ist, der weiter Gehalt zahlt. Tarife die ab dem 42. Krankheitstag eine Ausfallentschädigung bzw. Krankentagegeld bezahlen, sind zwar teurer, können im Extremfall aber die Kosten wert sein. Um Geld (50€-100€ monatlich sind locker möglich!) bei der Wahl einer Versicherung zu sparen, empfiehlt sich ein Preisvergleich über den Verband deutscher Versicherungsmakler oder in Onlinegeneratoren. Bei letzteren geben Sie bequem Ihre Daten ein und werden dann von einem günstigen Anbieter in Ihrer Nähe zurück gerufen und (ohne das dafür Kosten anfallen) passgenau auf Ihre Bedürfnisse beraten:

Achtung als Student: Kleingewerbe & Familienversicherung

Wer beispielsweise als Student oder Ehepartner ein Kleingewerbe betreibt und in der Familienversicherung familienversichert ist, der hat strikte Einkommensgrenzen zu beachten. Diese können jährlich wechseln, betragen in der Regel aber ca. den Betrag eines „400€/350€-Jobs“. Für Sie als Ehepartner / Student / Kind heisst das konkret, wenn man aufs Jahr gerechnet mehr als ca. 4650€ verdient, dann fliegt man aus der Familienversicherung.

Wenn man nicht mehr familienversichert ist und sich selbst nachträglich versichern muss, dann ist schnell mal ein Großteil des Jahresverdienstes aus dem Kleingewerbe für die Kosten der Krankenversicherung drauf gegangen. Um zu vermeiden, dass Sie als Student mehrere tausend Euro nachzahlen müssen, können Sie die Informationen über die jährlichen Einkommensgrenzen der Homepage des Verbandes der Ersatzkassen entnehmen.