Kleingewerbe Steuer

Dieser Beitrag erklärt die Steuer Vorgaben beim Kleingewerbe und gehört zu unserer 12-teiligen Serie für Kleingewerbetreibende. Hier geht's zur Übersicht aller Ratgeber.

Das Thema Kleingewerbe und Steuer betrifft alle Selbstständigen und ist in meinen Augen der wichtigste Bereich bzw. der mit dem größten Konfliktpotential, wenn etwas schief geht. Zwar sind bei Kleingewerbetreibenden die Regularien nicht ganz so straff, wie bei großen Unternehmen, dennoch gilt, dass das Finanzamt keinen Spaß versteht. Oder frei nach Brad Pitt: „Die erste Regel des Fightclubs lautet – Leg dich nie mit dem Finanzamt an!“. Um die Steuer beim Kleingewerbe ordnungsgemäß abzuführen, habe ich nachfolgend die wichtigsten Regeln und Steuerarten, sowie deren Steuerfreibetrag beschrieben.

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Welche Steuer fällt beim Kleingewerbe an?

Hinweis in eigener Sache: Die nachfolgende Auflistung zur Steuer beim Kleingewerbe spiegelt meine Rechercheergebnisse wieder und ist um eigene Erfahrungen und praktische Tipps ergänzt. Da ich jedoch kein Steuerberater bin, kann ich für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen. Bitte wenden Sie sich daher in steuerlichen Fragen an einen Steuerberater.

Umsatzsteuer

Gemäß Definition darf ein Kleinunternehmer nicht mehr als 17500€ Umsatz pro Jahr generieren. Wenn dies der Fall ist, so kann er beim Kleingewerbe anmelden von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sich für eine steuerliche Veranlagung ohne Umsatzsteuer entscheiden. Dies hat den Vorteil, dass er die Umsatzsteuer von 19%, welche in Deutschland auf die meisten Waren anfallen, nicht abführen muss.

Man hat als Kleingewerbe durch diese Steuer quasi 19% mehr Einnahmen gegenüber anderen großen Unternehmen die Umsatzsteuer abführen. Ein nicht ganz unwichtiger Preisfaktor, wenn man beispielsweise im Onlinehandel (Amazon, Ebay, Onlineshop, etc.) mit anderen Wettbewerbern konkurriert, die das gleiche Produkt wegen der Steuer teurer anbieten müssen, als jemand mit einem Kleingewerbe dies kann. Große Unternehmen können dafür durch die Masse günstigere Einkaufspreise erzielen, weshalb Kleingewerbetreibende insbesondere in Nischen mit kleinen Absatzzahlen Ihre Vorteile ausspielen können. Ein Nachteil beim Verzicht auf Umsatzsteuer ist, dass dadurch natürlich auch keine Umsatzsteuer geltend gemacht werden kann, wenn beispielsweise teure Einkäufe wie Büromöbel angeschafft werden. Letztlich dürfte dies bei einem Kleinunternehmen allerdings nicht so sehr ins Gewicht fallen wie die Vorteile. Wer zur Umsatzsteuer votiert, muss diese bei der Buchführung und auf der Rechnung ausweisen, monatlich abführen und bindet sich für fünf Jahre daran, sodass dieser Schritt wohl durchdacht sein sollte.

Kleingewerbe Steuer
Kleingewerbe Steuer: Hier erfahren Sie, wann Kleingewerbetreibende Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen müssen.

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer ist am Jahresende fällig und muss von jeder Person, unabhängig ob diese Selbstständig oder eine Privatperson ist, getragen werden. Die Einkünfte aus Ihrem Kleingewerbe machen bei dieser Steuer einen separaten Teil aus (Einkünfte aus selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit) und werden zu den Gesamteinnahmen des Jahres hinzu addiert. Zur Feststellung der Einkommenssteuer werden beispielsweise noch Einkünfte aus Land- und forstwirtschaftlichem Betrieb, Mieteinnahmen, Zinsen, beruflicher Tätigkeit, etc. ermittelt. Welchen Betrag die Einkommenssteuer am Ende umfasst lässt sich nicht pauschal sagen, da hier viele weitere individuelle Faktoren wie Familienstand, Kinder, Einkünfte des Ehepartners, usw. mit rein spielen. Der Steuerfreibetrag liegt bei knapp über 8000€ (Wert jährlich ändernd), erst ab diesem Betrag fällt die Einkommenssteuer überhaupt an.

TIPP: Wichtig ist, dass Sie monatliche Rücklagen für die Einkommenssteuer bilden. Es hat schon manchen Selbstständigen bzw. dessen Kleingewerbe gebeutelt, wenn die Steuer am Jahresende auf einen Schlag nachgezahlt werden musste und keine Reserven vorhanden waren. Gleiches gilt übrigens für die Nachzahlung der Umsatzsteuer 😉

Gewerbesteuer

Diese Steuer fällt beim Kleingewerbe normalerweise nicht an. Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn der jährliche Gewinn mehr als 25000€ beträgt, weshalb an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen wird.

Lohnsteuer

Auch diese Steuer fällt beim Kleingewerbe normalerweise nicht an. Lohnsteuer wird nur abgeführt, wenn der Betrieb weitere Mitarbeiter beschäftigt. Dies dürfte bei Kleingewerbetreibenden in aller Regel nicht der Fall sein.




Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2025-01-22 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | *=Affiliate Link