Gründerzuschuss

Der Gründerzuschuss ermöglicht es angehenden Selbstständigen finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten. Dieser Ratgeber stellt verschiedene Fördermittel vor und zeigt die Voraussetzungen zum Beantragen. Neben der Möglichkeit mit dem Gründerzuschuss vom Arbeitsamt direkt aus der Arbeitslosigkeit zu starten, gibt es auch für Studenten und Absolventen Fördermittel, die beispielsweise von der KfW gewährt werden.

Inhaltsverzeichnis dieser Seite

Wozu dient der Gründerzuschuss vom Staat?

Wer den Weg als Selbstständiger gehen will, hat am Anfang zahlreiche Hürden aus dem Weg zu räumen. Eine Voraussetzung ist die Finanzierung des Vorhabens, welche nicht immer aus eigenen Mitteln erfolgen kann, sodass man als Hilfsmittel beispielsweise einen Gründerzuschuss beantragen muss. Der Staat unterstützt Gründer beim Schritt in die Selbstständigkeit mit umfangreichen Förderprogrammen. Dies tut er vorrangig um Arbeitsplätze zu schaffen und später in Form von Steuereinnahmen und geringeren Ausgaben für Arbeitslosengeld und Sozialleistungen davon profitieren zu können. Letztlich ergibt sich bei einer erfolgreichen Gründung mit einem Gründerzuschuss vom Staat eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Über verschiedene Institute wie beispielsweise die KfW können die Programme des Staates genutzt werden.

Gründerzuschuss
Gründerzuschuss: Der Staat hat Interesse daran, dass Arbeitslose und Studenten die Förderung beantragen, um durch die Selbstständigkeit Arbeitsplätze zu schaffen.

ALG I & 300€  monatlich vom Arbeitsamt

Der bekannteste Gründerzuschuss kommt vom Arbeitsamt und ist für Arbeitslose gedacht, die als Selbstständige durchstarten wollen. Die Fördermittel werden dabei in zwei Phasen mit einer Gesamtlänge von maximal 15 Monaten gewährt. Phase Eins umfasst sechs Monate in denen vom Arbeitsamt das Arbeitslosengeld I weiter gezahlt wird, um die Kosten für den privaten Lebensunterhalt, wie Miete und Nahrungsmittel zu bezahlen. Darüber hinaus bekommt der Gewerbetreibende monatlich 300€ Gründerzuschuss ausgezahlt. Nach Phase Eins erfolgt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch einen behördlichen Mitarbeiter, beispielsweise vom Arbeitsamt, IHK, etc. Es liegt in seinem Ermessen zu beurteilen, ob das Unternehmen die Existenz des Gründers sichern kann und weitere Fördermittel vom Staat gewährt werden. Wenn dies der Fall ist, dann kann man für bis zu neun weitere Monate die 300€ Fördergeld beim Arbeitsamt beantragen.

So beantragen Sie den Gründerzuschuss

Um den Gründerzuschuss beim Arbeitsamt zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld muss noch für 5 Monate gelten
  • Nachweis über die zukünftige Rentabilität der Geschäftsidee
  • Nachweis über grundlegende Kenntnisse der Unternehmensgründung
  • Die Geschäftsidee muss den Lebensunterhalt finanzieren können

Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, können Sie beim Beantragen der Formulare wie folgt vorgehen:

  1. Melden Sie sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend und beantragen Sie Arbeitslosengeld.
  2. Beantragen Sie das Formular für das Existenzgründerdarlehen und das Startgeld.
  3. Falls im Formular als Voraussetzung vermerkt: Besuchen Sie ein Gründerseminar.
  4. Prüfen Sie Ihr Gewerbe auf nötige Zulassungen die eingeholt werden müssen.
  5. Stellen Sie einen Businessplan auf und reichen Sie diesen bei einer fachkundigen Stelle zur Prüfung ein
  6. Anmeldung des Gewerbes
  7. Führen Sie ein Gespräch mit der fachkundigen Stelle über Ihren Businessplan
  8. Beantragen Sie jetzt den Gründerzuschuss und das Startgeld beim Arbeitsamt.

KfW Fördermittel für Studenten

Studenten, Absolventen einer Hochschule und Wissenschaftler haben die Möglichkeit bei der KfW einen Gründerzuschuss in Form eines Stipendiums zu beantragen. Der Name lautet Exist-Gründerstipendium, wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und soll technologie- und wissensbasierte Gründungen unterstützen. Die Förderung besteht dabei aus verschiedenen Modellen. So können Studenten beispielsweise Coachings bis zu einem Wert von 5000€ bei der KfW beantragen. Für die Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts werden Modelle mit monatlich 2500€, 2000€ oder 800€ angeboten und für Sachausgaben können Gründer gar mit bis zu 17000€ von der KfW bezuschusst werden.




Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2025-01-15 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | *=Affiliate Link