In diesem Ratgeber erfahren Neugründer, wie man einen Gewerbeschein beantragen kann und was dieser Schein überhaupt ist. Weiterhin werden die Kosten analysiert und Tipps zum Geld sparen gegeben. Natürlich wird auch darauf eingegangen, wo und wie man den Gewerbeschein beantragen kann und was z.B. Studenten beim Kleingewerbe anmelden als Nebenjob für teure Fallen meiden sollten.

Was ist ein Gewerbeschein?

Wenn Sie den Gewerbeschein beantragen, dann bekommen Sie einen Zettel, meist einseitig im DIN-A4-Format, der Ihnen die Gewerbeanmeldung bescheinigt. Er dient als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit, ist mit einem Stempel amtlich beglaubigt und zu moderaten Kosten erhältlich. Dieses Dokument wird benötigt, um bei verschiedenen Ämtern, Personen und Institutionen nachzuweisen, dass man selbstständig ist und als Unternehmer auftritt. Relevanz hat der Schein beispielsweise für das Finanzamt, die IHK oder bei der Krankenversicherung. Einen Gewerbeschein zu beantragen, ist auch dann notwendig, wenn man dem Arbeitgeber bescheinigen muss, das man einen selbstständigen Nebenjob oder ein Kleingewerbe ausübt. Weiterhin gibt es auch Großhändler, die nur an Gewerbetreibende und nicht an Privatpersonen verkaufen und hierfür einen Nachweis der selbstständigen Tätigkeit verlangen. Aus rechtlicher Sicht besteht die größte Notwendigkeit, wohl in der „Legalisierung“ der eigenen Arbeit. Soll heißen, dass man in Deutschland, unabhängig davon, ob man Beamter, Student oder Erwerbsloser ist, (nebenher bzw. im Nebenjob) eine gewerbliche Tätigkeit verrichtet, wenn die sogenannte „Gewinnerzielungsabsicht“ vorliegt. Damit man nicht den Tatbestand illegaler Schwarzarbeit begeht, sollte man rechtzeitig den Gewerbeschein beantragen und nicht versuchen Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen.

Gewerbeschein beantragen
Gewerbeschein beantragen: Die Kosten beim Gewerbeamt halten sich in Grenzen. Studenten die im Nebenjob ein Kleingewerbe anmelden, sollten aber auf versteckte Fallen achten.

Wo und wie kann man den Gewerbeschein beantragen?

Den Gewerbeschein beantragen Sie beim zuständigen Gewerbeamt, in manchen Städten ist auch das Ordnungsamt dafür zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Student ein Kleingewerbe anmelden möchten, mit mehreren Partnern eine GbR gründen, Freiberufler sind oder eine andere Gesellschaftsform anstreben. Um den Gewerbeschein beantragen zu können, muss das Gewerbeamt persönlich (außer bei der Onlineanmeldung in Berlin) aufgesucht werden, dass für den Firmensitz zuständig ist.

Beim Kleingewerben gründen, wird dies in den meisten Fällen die Wohnungsadresse sein. Wenn Unsicherheit bezüglich der Zuständigkeit besteht, hilft ein kurzer Anruf, die Kosten und den Zeitverlust und einer vergeblichen Anfahrt zu sparen. Um das Gewerbe formell zu beantragen, ist es wichtig, das Themenfeld der beabsichtigten Arbeit genau zu definieren. Der Grund liegt darin, dass die Daten des Gewerbescheins z. B. an die IHK weitergeleitet und dahingehend untersucht werden, ob im laufenden Betrieb beispielsweise Hygienevorschriften geprüft und eingehalten werden müssen. Folgende Daten und Angaben werden beim Gewerbeschein beantragen von Ihnen benötigt:

  • Personalausweis zur Datenerfassung
  • Bargeld zum Begleichen der Kosten der Beantragung
  • Gewünschte Rechtsform (Einzelunternehmen als Kleingewerbe, GbR, etc.)
  • Genau umrissener Aufgabenbereich / Tätigkeitsfeld
  • Je nach Rechtsform der Firmenname
  • Eventuell branchenabhängige Betriebserlaubnis
  • Ausübung als Haupt- oder Nebenjob
  • Mitarbeiteranzahl

Tipp: Versuchen Sie den Tätigkeitsbereich so weit gefasst wie möglich zu definieren, damit Sie später Kosten sparen und Ihr Gewerbe nicht ummelden müssen, wenn sich der Aufgabenbereich erweitert. Hier finden Sie die Gewerbe Anmeldung als PDF und können sich vorab Gedanken über Ihre Antworten machen.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Um den Gewerbeschein zu beantragen, werden Kosten fällig die je nach Bundesland variieren und sich auf einen Betrag im unteren bis mittleren zweistelligen Eurobereich (ca. 20-60€) belaufen. Zu beachten ist, dass diese Angaben im Laufe der Zeit steigen können. So kostete die erste Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe in meiner Heimatgemeinde vor einigen Jahren noch 25€. Mittlerweile wurde der Betrag auf 33€ angehoben. Die Kosten beim Gewerbeschein sind auch abhängig von der Rechtsform. Gründen Sie beispielsweise mit Partnern eine GbR, dann muss jede Person den Anmeldebetrag voll bezahlen und er wird nicht etwa durch die Personenanzahl geteilt. Die Ausgaben für den Gewerbeschein einer GbR, würden in meinem Fall 66€ bei zwei Personen, 99€ bei drei Personen, usw. betragen. Sollte eine weitere Kopie des Gewerbescheins benötigt werden, wird auch hierfür wieder ein kleiner Obolus in die Staatskasse fällig. Sie müssen ebenfalls mit weiteren Kosten rechnen, wenn Sie beispielsweise wegen Umzug des Firmensitzes, Ihr Gewerbe ummelden müssen oder es deswegen zu einer (vorübergehenden) Gewerbeabmeldung kommt.

Was sollte man als Student beachten?

Wenn man als Student einen Gewerbeschein beantragen will, dann unterscheidet sich der Vorgang nicht wesentlich von der Anmeldung durch andere Personen. Allerdings sollte man den Antrag geschickt ausfüllen, um später nicht durch zusätzliche Kosten überrascht zu werden. Normalerweise ist man als Student auch hauptberuflich „Student“ und wird im Nebenjob ein Kleingewerbe anmelden. Folgende Verdienstgrenzen gelten dann:

  • maximal 17500€ Jahresumsatz für ein Kleingewerbe
  • maximal ca. 4000€ gewerblicher Jahresgewinn für BaföG-Anspruch als Student
  • maximal ca. 8000€ für den Anspruch der Eltern auf Kindergeld
  • maximal ca. 8300€ Einnahmen (Gewinn aus Nebenjob + alle weiteren Einnahmen wie Zinsen, Miete, etc.) sind bei der Einkommenssteuer steuerfrei.
  • maximal ca. 4000€ Jahreseinnahmen für Anspruch auf Familienversicherung der Krankenversicherung (bis zum 25. Lebensjahr)

Die genannten Verdienstgrenzen können sich jährlich ändern und sollten bei Bedarf exakt nachgeschlagen werden, bevor Sie den Gewerbeschein beantragen. Wichtig ist zu wissen, welche Kosten eine Übertretung der jeweiligen Schwelle zur Folge hat. So kann ein Student bei mehr als 17500€ Umsatz nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung zurück greifen und muss 19% Umsatzsteuer auf alle Leistungen abführen. Die Streichung des BaföG-Satzes ist individuell abhängig vom bewilligten Betrag, wird eine Rückzahlung gefordert, kann sich dies für den Student schnell zu hohen Kosten summieren. Am Schwerwiegendsten wird dies wohl bei einer gekündigten Familienversicherung sein, wenn sich der Student in der Folge selbst krankenversichern muss. Dann sind schnell mal Kosten von 2000-3000€ fällig. Eine Übertretung des Einkommenssteuerfreibetrags führt dazu, dass abhängig von der Verdiensthöhe und der Lebenssituation ein individueller Satz für die abzuführende Einkommenssteuer berechnet wird.

Tipp: Als Student sollte man beim Beantragen eines Gewerbes, den zu erwartenden Gewinn lieber defensiv schätzen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie nur aufgrund des Erwartungswertes Einschränkungen auferlegt bekommen und später Ihrem Geld nachrennen müssen, wenn Sie doch weniger als erwartet verdient haben. Wenn Sie beispielsweise einen Gewinn von 3500€-5000€ erwarten, dann sollte man als Student lieber das untere Ende der Spanne eintragen lassen.

Wer ein Gewerbe führt, wird mit ziemlicher Sicherheit irgendwann einmal an den Punkt kommen, an dem es zu einer Geschäftsaufgabe oder Gewerbeabmeldung kommt. In diesem Beitrag behandeln wird die Gründe und Kosten einer Abmeldung. Außerdem erklären wir, wo und wie Sie die Gewerbeabmeldung durchführen.

Gründe für eine Gewerbeabmeldung

Die Gründe für eine Gewerbeabmeldung können sehr vielfältig und nicht immer freiwillig sein. Naheliegend ist dies bei wirtschaftlicher Schieflage, also wenn zu wenig Geld erwirtschaftet wird um beispielsweise noch den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Im schlimmsten Fall droht gar die Insolvenz und man muss im Rahmen des Insolvenzverfahrens das Gewerbe abmelden. Ein zweiter unfreiwilliger Grund besteht in der Gesundheit. Wer aus gesundheitlichen Gründen sein Gewerbe abmelden muss, tut dies in der Regel auch selten freiwillig.

Glück im Unglück haben Selbstständige, die für den Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und finanziell aufgefangen werden. Der dritte Grund ist im Lebensalter zu finden. Natürlich möchten auch Unternehmer irgendwann einmal in Rente gehen und nicht bis zum eigenen Todestag arbeiten. Erfolgt aus diesem Grund die Veräußerung durch Erbfolge, dann kann nicht einfach eine Gewerbeummeldung durchgeführt werden, sondern man muss ebenfalls das Gewerbe abmelden. Betriebliche Argumente, die für eine Abmeldung sprechen, sind etwa ein Wechsel der Rechtsform oder der Austritt als Gesellschafter. Im Falle eines Umzugs in ein Bezirk eines anderen zuständigen Gewerbeamtes muss ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erfolgen.

Gewerbeabmeldung
Gewerbeabmeldung: Die Gründe um eine Gewerbe abzumelden sind vielfältig und nicht immer freiwillig.

Wie funktioniert die Gewerbeabmeldung?

Der Gewerbetreibende muss sich beim Gewerbeamt persönlich ausweisen, um sein Gewerbe abmelden zu können. Hierfür wird der Personalausweis benötigt, sowie ausreichend Bargeld um die Kosten des Abmeldevorgangs zu begleichen. Um das Formular zum Gewerbe abmelden zu erhalten, müssen Sie außerdem die Gewerbeanmeldung und, sofern eingetragen, den Handelsregisterauszug mitbringen. Sobald die Abmeldung beantragt ist, darf das Gewerbe mit sofortiger Wirkung nicht mehr ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn eine rückwirkende Gewerbeabmeldung beantragt wird. Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk, muss nach der Abmeldung eine erneute Gewerbeanmeldung erfolgen. Für beide Vorgänge fallen die üblichen Kosten an.

Wie geht es anschließend weiter?

Nachdem Sie das Gewerbe abgemeldet haben, müssen bei diversen Ämtern Meldung erstattet werden. Hierzu gehört die Krankenkasse, da sich durch die geänderten Einkommensverhältnisse eine neue Beitragsklasse ergeben kann. Ebenfalls wichtig ist die Meldung beim Finanzamt und bei der Agentur für Arbeit, um beispielsweise Folgeleistungen wie Arbeitslosengeld zu beantragen. Weiterhin ist es sinnvoll bei der IHK Meldung zu machen, sodass beispielsweise der Jahresbeitrag gespart werden kann. Zu guter Letzt sollte man bei der Gewerbeabmeldung auch an die Unfallversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung denken und dort die Modalitäten klären. In der Regel langt für alle diese Vorhaben ein Fax oder eine Email mit der Gewerbeabmeldung im Dateianhang, denen ein kurzes Begleitschreiben beigefügt wird.

Zusammenfassung zum Gewerbe abmelden

Gründe zum Abmelden:

  • Wechsel der Rechtsform des Unternehmens
  • Austritt als Gesellschafter
  • Erbfolge
  • Umzug in einen anderen Bezirk
  • Betriebsaufgabe
  • Altersgründe
  • Gesundheitsgründe
  • wirtschaftliche Schieflage / Insolvenz

Durchführung beim Abmelden:

  • Beim zuständigen Gewerbeamt abmelden
  • Personalausweis mitbringen
  • Bargeld für die Kosten der Abmeldung mitbringen
  • Nach Umzug in anderen Bezirk muss erneute Anmeldung erfolgen

Folgende Ämter sollten nach der Gewerbeabmeldung benachrichtigt werden:

  • Finanzamt
  • Agentur für Arbeit
  • Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • IHK

Wer in Deutschland ein Unternehmen betreibt, muss dafür Sorge tragen, dass seine Daten aktuell sind und Änderungen notfalls durch eine Gewerbeummeldung anzeigen. Wie Sie Ihr Gewerbe ummelden und in welchen Fällen dies nötig ist, behandelt der nachfolgende Beitrag. Weiterhin zeigen wir, wo Sie die die Gewerbeummeldung durchführen können und mit welchen Kosten nach einem Umzug zu rechnen sind.

Wann muss man das Gewerbe ummelden?

Diese Eingangsfrage zur Gewerbeummeldung lässt sich auf eine einfache Antwort herunter brechen: Immer dann wenn sich Änderungen (z.B. durch Umzug) Ihrer persönlichen Daten ergeben, sollten Sie Ihr Gewerbe ummelden. Der Grund liegt darin, dass bei der Anmeldung Ihres Gewerbes beim Gewerbeamt personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, etc. aufgenommen werden. Diese Daten werden vom Gewerbeamt weitergeleitet und bei anderen Institutionen, wie dem Finanzamt (Stichwort: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), der IHK oder auch zur Eintragung ins Handelsregister verwendet. Typische Gründe zur Gewerbeummeldung sind beispielsweise:

  • Umzug der angemeldeten Adresse/ Ortswechsel des Firmensitzes
  • Namenswechsel durch Hochzeit / Scheidung
  • Veränderung der geschäftlichen Tätigkeitsfelder
  • Änderung der Geschäftsform
  • Übernahme eines bestehenden Gewerbes

Wo erfolgt die Gewerbeummeldung?

Die Gewerbeummeldung erfolgt beim Gewerbeamt bzw. dem Amt bei dem das Gewerbe angemeldet wurde. Bei kleineren Städten kann auch die Stadtverwaltung das Gewerbe ummelden. Der Vorgang unterscheidet sich normalerweise nicht von dem der Gewerbeanmeldung. Handelt es sich um kleinere Änderungen, wie etwa eine neue Adresse oder einen Namenswechsel, dann ist neben der Bearbeitungsgebühr (Kosten: ca. 20-60€, je nach Bundesland) lediglich der Personalausweis und der Gewerbeschein erforderlich.

Etwas komplizierter kann es werden, wenn die Gewerbeummeldung wegen einem neuen Tätigkeitsfeld erfolgt. Hier ist beim Gewerbe ummelden zu prüfen, ob Genehmigungen für eine Gewerbeerlaubnis einzuholen sind. Dies können bei Betrieben im Lebensmittelbereich beispielsweise Ausschankgenehmigungen oder erfolgreiche Hygieneprüfungen sein. Gleiches gilt auch bei Geschäftsübernahmen. Es ist bei der Ummeldung nicht möglich, Konzessionen oder die Gewerbeerlaubnis des vorherigen Inhabers zu übernehmen, sondern Sie müssen diese erneut beantragen.

Lesetipp: Wenn auch Sie überall Chancen und Risiken sehen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Ratgeberserie zu Plus500, dem Hauptsponsor von Atletico Madrid.

Etwas komplizierter kann es werden, wenn die Gewerbeummeldung wegen einem neuen Tätigkeitsfeld erfolgt. Hier ist beim Gewerbe ummelden zu prüfen, ob Genehmigungen für eine Gewerbeerlaubnis einzuholen sind. Dies können bei Betrieben im Lebensmittelbereich beispielsweise Ausschankgenehmigungen oder erfolgreiche Hygieneprüfungen sein. Gleiches gilt auch bei Geschäftsübernahmen. Es ist bei der Ummeldung nicht möglich, Konzessionen oder die Gewerbeerlaubnis des vorherigen Inhabers zu übernehmen, sondern Sie müssen diese erneut beantragen.

Gewerbeummeldung bei Umzug - Kosten Frist
Gewerbeummeldung: Wenn Sie Ihr Gewerbe ummelden, ist der Umzug immer mit Kosten, Frist und Aufwand verbunden. Verringern Sie, wenn möglich bereits bei der Anmeldung spätere Gründe.

TIPP: Um die Gefahr einer späteren Ummeldung durch zusätzliche Leistungsbereiche zu verringern, sollte bei der Gewerbeanmeldung das Tätigkeitsfeld möglichst breit angegeben werden. Dies spart Zeit und Kosten.

Gewerbeummeldung bei Umzug in eine andere Stadt

Erfolgt die Gewerbeummeldung wegen Umzug in eine andere Stadt, dann langt es nicht, nur das Gewerbe umzumelden. In diesem Fall muss bei der alten Gemeinde eine Gewerbeabmeldung erfolgen und beim neuen, zuständigen Gewerbeamt eine erneute Gewerbeanmeldung durchgeführt werden. Beide Vorgänge sind natürlich mit den bereits bekannten Kosten von 20-60€ verbunden. Erfolgt der Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des gleichen Gewerbeamtes, dann muss beim Ummelden des Gewerbes wie im vorherigen Kapitel vorgegangen werden.

Adresse ändern bei Umzug: Kosten und Frist bei Gewerbeummeldung

Wenn Sie wegen einem Umzug die Adresse beim Gewerbe ändern müssen, dann fallen dafür Kosten an und es gilt die Frist zur Ummeldung einzuhalten. Die Angabe zur Gewerbeummeldung lautet hier „unverzüglich“. Auf Nachfrage bei unserem örtlichen Gewerbeamt hieß es, dass man bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug diese Frist einhalten und das Kleingewerbe ummelden soll. Die Kosten beim Ändern der Adresse waren die gleichen, wie bei der Anmeldung. Da es sich um eine GbR handelte musste jeder Gründer erneut ca. 30€ an Kosten für die Änderung der neuen Adresse bezahlen.

Zusammenfassung zum Gewerbe ummelden

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung, was es zu beachten gilt, wenn Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Wann muss ein Kleingewerbe umgemeldet werden?

  • Bei Änderung der Dienstleistung
  • Durch Wechsel der Rechtsform
  • Bei Änderung des Warenangebots
  • Bei Umzug des Gewerbes innerhalb der Stadt inerhalb von ca. 14 Tagen

Was benötigt man zum Gewerbe ummelden?

  • Gewerbeschein
  • Personalausweis
  • Handelsregisterauszug (wenn eingetragen)
  • Geld zum Begleichen der Kosten (ca. 20-60€)

Wo kann man das Gewerbe ummelden?

  • Beim Gewerbeamt das die Kleingewerbe Anmeldung durchgeführt hat
  • Bei kleineren Städten auf der Stadtverwaltung