Der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt ist für alle Gründer gedacht, die direkt aus der Erwerbslosigkeit heraus gründen wollen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Förderungen und Höhe der Gelder, die Ihnen der Staat gewährt. Außerdem werden die Voraussetzungen und Fristen zum Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt behandelt.

Für wen ist der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt gedacht?

Der Staat unterstützt Selbstständige, die den Schritt zum eigenen Unternehmen wagen unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Existenzgründerzuschuss. Dies tut der Staat allerdings nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern aus volkswirtschaftlichen Gründen. So ist es beispielsweise mittel- und langfristig sinnvoll, zuvor erwerbslose Gründer mit einer finanziellen Hilfe dabei zu unterstützen, dass erfolgreiche Unternehmen entstehen, die wiederum neue Arbeitsplätze und somit sprudelnde Steuerquellen für den Staat schaffen. Dies ist eine Win-Win-Situation für beide Parteien.

Existenzgründerzuschuss Arbeitsamt
Existenzgründerzuschuss: Die Voraussetzungen für den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt müssen vorab erfüllt werden, damit eine ausreichende Ermessensgrundlage geschaffen wird.

Der Existenzgründerzuschuss dient dazu, in der Anfangsphase der Gründung, den Unternehmer bei den Kosten des Lebensunterhalts, sowie der sozialen Absicherung zu unterstützen. Die Auszahlung erfolgt dabei in zwei Phasen. In der ersten Phase wird für sechs Monate das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld in voller Höhe ausbezahlt, zusätzlich gibt es 300€ monatlich zur sozialen Absicherung dazu. Nach dieser ersten Phase werden vom Arbeitsamt die Voraussetzungen des Existenzgründerzuschusses für die zweite Phase dahingehend geprüft, ob das Unternehmen wirtschaftlich soweit tragfähig ist, dass es dem Selbstständigen zukünftig als Haupterwerb dienen kann. Diese Beurteilung liegt im Ermessen des prüfenden Beamten. Gibt er der Bezuschussung statt, dann kann für die kommenden neun Monate ein maximaler Betrag von 300€ monatlich gewährt werden.

Voraussetzungen für den Antrag

Um beim Arbeitsamt den Existenzgründerzuschuss zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört zunächst einmal eine vorliegende Erwerbslosigkeit. Diese Voraussetzung ist zwingend erforderlich, da es vom Arbeitsamt aus nicht möglich ist, aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus eine geförderte Selbstständigkeit zu beginnen. Dies geht sogar soweit, dass zum Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen müssen. Teilen Sie dem Arbeitsamt, Ihr Vorhaben also möglichst früh mit. Allerdings liegt die Förderung durch den Existenzgründerzuschuss im Ermessen der zuständigen Behörde und ist beispielsweise abhängig von der aktuellen Arbeitsmarktsituation. Hier steht immer die Nachhaltigkeit im Blickfeld, da es das Ziel des Staates ist, den Arbeitslosen möglichst lange Zeit ins Berufsleben einzugliedern. Es besteht daher auch kein Rechtsanspruch auf die Förderung durch einen Gründerzuschuss. Zu den weiteren Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss durch das Arbeitsamt, gehört der Nachweis einer Ausübungsbefähigung. Dies kann beispielsweise durch die IHK bescheinigt werden. In der Regel sind dafür Kurse und Existenzgründungsseminare abzuleisten oder entsprechende, berufsspezifische Qualifikationen nachzuweisen. Letztlich fehlt noch ein Businessplan, mit dem dargelegt wird, wie die finanzielle Planung ist und ob das Unternehmen zukünftig tragfähig sein wird. Der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt kann nicht gewährt werden, wenn bereits das 65. Lebensjahr überschritten wurde, oder wenn seit der letzten Förderung noch keine 24 Monate vergangen sind.

Die Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt im Überblick:

  • kein Rechtsanspruch, da Ermessensleistung
  • aktuelle Erwerbslosigkeit (mindestens ein Tag) muss vorliegen
  • Noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeldanspruch zum Gründungszeitpunkt
  • Nachweis über Befähigung der Ausübung der Selbstständigkeit
  • Nachweis über finanzielle Eignung des Vorhabens (Erarbeiteter Businessplan mit IHK, Finanzinstituten oder anderen „fachkundigen Stellen“)
  • Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden.

Wer bei der Existenzgründung Förderung und Zuschüsse sucht, der hat in Deutschland eine Vielzahl an Anlaufstellen und Möglichkeiten um sich Unterstützung zu suchen. Die Fördermittel können grob in die drei Bereiche Lebensunterhaltungskosten, Coaching und Beratung, sowie finanzielle Darlehen und Kredite eingeteilt werden. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die verschiedenen Zuschüsse und Varianten der Förderung bei der Existenzgründung.

Existenzgründung: Förderung durch Coaching und Berater

Wissenstransfer ist eine elementare Grundlage für Unternehmer während der Existenzgründung. Zum einen dient dies der Persönlichkeitsentwicklung und zum anderen ist es manchmal unumgänglich bei der Förderung der Existenzgründung einen Besuch eines Existenzgründerseminars nachzuweisen. Diese gibt es beispielsweise bei der IHK und kosten je nach Dauer zwischen wenigen und mehreren hundert Euro. Gerade bei Letzterem macht es Sinn, sich die Kosten fürs Coaching, durch eine Förderung der Existenzgründung, erstatten zu lassen. Die KfW übernimmt im Rahmen Ihres Förderprogramms „Gründercoaching“ beispielsweise bis zu 75% der Kosten (max. 4000€) nach der Gründung. Der staatliche Zuschuss über die Bundesländer zahlt vor der Gründung gar bis zu 80% und maximal 8000€ an Coachingkosten. Oftmals liegt das Augenmerk beim Coaching vor der Gründung auf der Risikoabschätzung auf Basis von Marktanalysen, sowie der Erstellung des Businessplans.

Existenzgründung Förderung
Existenzgründung Förderung: In Deutschland stehen die unterschiedlichsten Arten staatlichen Zuschusses für Gründer zur Förderung bereit.

Sicherung des Lebensunterhalts

Ein ganz wichtiger Punkt bei der Förderung der Existenzgründung ist die Sicherung des Lebensunterhalts. Diese Kosten fallen jederzeit an und werden für Nahrung, Wohnung, Kleidung, etc. benötigt. Mit einem Zuschuss in diesem privaten Bereich lässt es sich leichter über die Runden kommen, insbesondere in der harten Anfangsphase, wenn die Einnahmequellen noch nicht am sprudeln sind. Auch hierfür gibt es die Möglichkeit staatliche Gründerzuschüsse oder Existenzgründerdarlehen zu beantragen. Nachfolgend haben wir zur Förderung der Existenzgründung noch einige spezielle Zuschüsse zusammen getragen, die auch für die Sicherung des Lebensunterhalts genutzt werden können.

Existenzgründung: Förderung für Studenten

Für Studenten gibt es ebenfalls eine staatliche Förderung zur Existenzgründung. Allerdings sind hier die Zuschüsse von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, genauso wie die Voraussetzungen. Grob zusammengefasst lässt sich sagen, dass es möglich ist, sogar vierstellige Summen für anderthalb Jahre als monatliche Unterstützung des Lebensunterhalts zu bekommen, allerdings muss dafür das gegründete Unternehmen auch einen entsprechenden Anspruch erfüllen. Zum Beispiel aus dem technischen Bereich stammen und Hochschulwissen /-Know-How enthalten. Möglich ist es auch beispielsweise einen Mentor / Professor als Ratgeber zur Seite gestellt zu bekommen und kostenlose Büroräume am Gründerzentrum der Universität zu beziehen. Studenten sollten sich in jedem Fall einmal das Existenzgründerprogramm EXIST näher anschauen.

Das Meister BAföG

Wer plant einen Meister zu machen und sich dadurch fortzubilden, kann das sogenannte Meister BAföG beantragen. Diese Förderung ist mit und ohne anschließende Existenzgründung möglich. Das gewährte Darlehen muss erst einige Jahre nach der Ausbildung in Raten zurück gezahlt werden, sodass man den Vorteil hat, zunächst Vermögen aufzubauen, bevor es zur Tilgung kommt. Weiterhin muss auch nicht die ganze Fördersumme, zurück gezahlt werden, sondern ein Teilbetrag (ca. 30-40%) davon, gilt als echte Förderung und darf einbehalten werden. Bei erfolgreich absolvierter Prüfung werden die Konditionen noch einmal zu Ihren Gunsten verbessert. Auch teure Werkstücke oder Materialkosten bei der Abschlussprüfung können gefördert werden. Je nach Familienstand und Kindern (Extrageld) variiert der Zuschuss. Sie sollten sich also unbedingt selbst eine Bild davon machen, welche Fördermittel genau auf Ihre Situation zutreffen. Nähere Informationen gibt es auf der Seite des Bildungsministeriums.

Ein Existenzgründungsseminar ist eine gute Einstiegshilfe für Unternehmensgründer ohne Vorwissen, die schnell an breitgefächerte Informationen gelangen möchten. Dieser Ratgeber zeigt am Beispiel der IHK, mit welchen Erwartungen Gründer in einen solchen Vortrag gehen sollten und was Sie erwartet. Dabei wird auf Kosten und Nutzen, sowie Inhalte und Tipps zum Existenzgründungsseminar eingegangen.

Existenzgründungsseminar bei der IHK

Die IHK ist die Industrie und Handelskammer und sitzt in nahezu allen größeren Städten des Landes. Sie fördert Unternehmer und solche, die es werden wollen bei bürokratischen Anliegen und unterstützt diese bei Bedarf auch mit einem Existenzgründungsseminar. Je nach Umfang kann es sich dabei um ein- oder mehrtägige Seminare für Gründer handeln. Hiervon sind auch die Kosten abhängig. Während man eine kleineres Existenzgründungsseminar bei der IHK zu Kosten im zweistelligen Eurobereich oder gar ganz kostenfrei besuchen kann, können mehrtägige Seminare auch mit dreistelligen Summen zu Buche schlagen. Für alle, die die Unternehmensgründung zeitlich ungebunden angehen wollen, lohnt es sich ab und zu bei der IHK nach kostenlosen Seminaren zu suchen. Die Qualität der Seminare ist in aller Regel empfehlenswert, wie bei jedem Vortrag aber auch vom Referenden abhängig und wie gut er das Material im Existenzgründungsseminar aufbereitet. Viele Seminare versuchen einen breiten Überblick über alle Themen der Existenzgründung zu geben, sodass Sie für Neulinge und blutige Anfänger bestens geeignet sind. Wer schon Vorwissen mitbringt, sollte in Erwägung ziehen Spezialseminare der IHK zu besuchen und bevorzugte Themenschwerpunkte zu vertiefen.

Existenzgründungsseminar
Existenzgründungsseminar: Wissenstransfer steht an oberster Stelle. Wählen Sie das richtige Seminar für Ihr Anliegen und fragen Sie so oft es geht nach.

Tipps zum Existenzgründungsseminar bei der IHK

Tipp 1: Wem die Kosten für ein Existenzgründungsseminar zu hoch sind, der kann sich auch darüber informieren, ob diese im Rahmen des Gründerzuschuss oder in Form des Existenzgründerdarlehens übernommen werden. Alternativ zum IHK Seminar sind Gründermessen empfehlenswert, auf denen man sich mit Beratern und Gleichgesinnten vernetzen und oftmals ebenfalls (kostenfreien) Vorträgen lauschen kann. Eine Übersicht deutscher Gründermessen gibt es hier.

Tipp 2: Die Referenden, welche ein Existenzgründungsseminar leiten, haben normalerweise ein Rahmenprogramm mit Themen die nacheinander abgehakt werden. Es kann passieren, dass ein Seminar nicht alle Themen behandelt, die für Sie von Interesse sind. In einem guten Tagesseminar ist aber auch immer Raum für Fragen der Teilnehmer. Nutzen Sie diese, um weiterführende Antworten zu erhalten. Überlegen Sie sich im Vorfeld wichtige Fragen, notieren Sie diese und ergänzen Sie während des Seminars, wenn etwas unklar ist. Oftmals ist es auch nützlich, vor dem Existenzgründungsseminar mit dem Leiter zu reden und Themenwünsche zu äußern, schließlich haben die Redner ein Interesse und mehr Spaß daran, wenn die Zuhörer an ihren Lippen hängen.

Allgemeines zum Aufbau eines Existenzgründungsseminars

Viele Tagesseminare sind in einstündigen Themenblöcken organisiert. Gängige Themenbereiche sind beispielsweise:

  • Buchhaltung
  • Finanzierung und Kredite
  • Genehmigungen
  • Marketing
  • Networking
  • Personalmanagement / -Führung
  • Rechtliche Themen
  • Steuern
  • Wissenstransfer von Universitäten
  • etc.

Oftmals werden zu Themenblöcken Spezialisten geladen, die aus Ihrem Fachbereich berichten und natürlich für Ihren jeweiligen Arbeitgeber Werbung machen dürfen (Chance zum Networken!). Besonders interessant sind dabei Praxisbeispiele oder Einblicke in Software, so Sie denn praktischen Nutzen für die eigene Anwendung versprechen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Themen in der Kürze der Zeit dabei immer nur angerissen werden. Institute wie die IHK, VHS-Kurse oder Gründerwerkstätten können und dürfen aus rechtlichen Aspekten teilweise auch gar keine eingehendere Beratung leisten. Bei persönlichen Fragen werden Sie früher oder später also nicht um einen Steuerberater, Unternehmensberater oder Rechtsanwalt herum kommen. Zum Teil ist der Besuch beim Existenzgründungsseminar aber auch rechtliche Voraussetzung, beispielsweise wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen und einen Existenzgründerdarlehen vom Arbeitsamt beantragen möchten.

Der Gründerzuschuss ermöglicht es angehenden Selbstständigen finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten. Dieser Ratgeber stellt verschiedene Fördermittel vor und zeigt die Voraussetzungen zum Beantragen. Neben der Möglichkeit mit dem Gründerzuschuss vom Arbeitsamt direkt aus der Arbeitslosigkeit zu starten, gibt es auch für Studenten und Absolventen Fördermittel, die beispielsweise von der KfW gewährt werden.

Wozu dient der Gründerzuschuss vom Staat?

Wer den Weg als Selbstständiger gehen will, hat am Anfang zahlreiche Hürden aus dem Weg zu räumen. Eine Voraussetzung ist die Finanzierung des Vorhabens, welche nicht immer aus eigenen Mitteln erfolgen kann, sodass man als Hilfsmittel beispielsweise einen Gründerzuschuss beantragen muss. Der Staat unterstützt Gründer beim Schritt in die Selbstständigkeit mit umfangreichen Förderprogrammen. Dies tut er vorrangig um Arbeitsplätze zu schaffen und später in Form von Steuereinnahmen und geringeren Ausgaben für Arbeitslosengeld und Sozialleistungen davon profitieren zu können. Letztlich ergibt sich bei einer erfolgreichen Gründung mit einem Gründerzuschuss vom Staat eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Über verschiedene Institute wie beispielsweise die KfW können die Programme des Staates genutzt werden.

Gründerzuschuss
Gründerzuschuss: Der Staat hat Interesse daran, dass Arbeitslose und Studenten die Förderung beantragen, um durch die Selbstständigkeit Arbeitsplätze zu schaffen.

ALG I & 300€  monatlich vom Arbeitsamt

Der bekannteste Gründerzuschuss kommt vom Arbeitsamt und ist für Arbeitslose gedacht, die als Selbstständige durchstarten wollen. Die Fördermittel werden dabei in zwei Phasen mit einer Gesamtlänge von maximal 15 Monaten gewährt. Phase Eins umfasst sechs Monate in denen vom Arbeitsamt das Arbeitslosengeld I weiter gezahlt wird, um die Kosten für den privaten Lebensunterhalt, wie Miete und Nahrungsmittel zu bezahlen. Darüber hinaus bekommt der Gewerbetreibende monatlich 300€ Gründerzuschuss ausgezahlt. Nach Phase Eins erfolgt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch einen behördlichen Mitarbeiter, beispielsweise vom Arbeitsamt, IHK, etc. Es liegt in seinem Ermessen zu beurteilen, ob das Unternehmen die Existenz des Gründers sichern kann und weitere Fördermittel vom Staat gewährt werden. Wenn dies der Fall ist, dann kann man für bis zu neun weitere Monate die 300€ Fördergeld beim Arbeitsamt beantragen.

So beantragen Sie den Gründerzuschuss

Um den Gründerzuschuss beim Arbeitsamt zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld muss noch für 5 Monate gelten
  • Nachweis über die zukünftige Rentabilität der Geschäftsidee
  • Nachweis über grundlegende Kenntnisse der Unternehmensgründung
  • Die Geschäftsidee muss den Lebensunterhalt finanzieren können

Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, können Sie beim Beantragen der Formulare wie folgt vorgehen:

  1. Melden Sie sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend und beantragen Sie Arbeitslosengeld.
  2. Beantragen Sie das Formular für das Existenzgründerdarlehen und das Startgeld.
  3. Falls im Formular als Voraussetzung vermerkt: Besuchen Sie ein Gründerseminar.
  4. Prüfen Sie Ihr Gewerbe auf nötige Zulassungen die eingeholt werden müssen.
  5. Stellen Sie einen Businessplan auf und reichen Sie diesen bei einer fachkundigen Stelle zur Prüfung ein
  6. Anmeldung des Gewerbes
  7. Führen Sie ein Gespräch mit der fachkundigen Stelle über Ihren Businessplan
  8. Beantragen Sie jetzt den Gründerzuschuss und das Startgeld beim Arbeitsamt.

KfW Fördermittel für Studenten

Studenten, Absolventen einer Hochschule und Wissenschaftler haben die Möglichkeit bei der KfW einen Gründerzuschuss in Form eines Stipendiums zu beantragen. Der Name lautet Exist-Gründerstipendium, wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und soll technologie- und wissensbasierte Gründungen unterstützen. Die Förderung besteht dabei aus verschiedenen Modellen. So können Studenten beispielsweise Coachings bis zu einem Wert von 5000€ bei der KfW beantragen. Für die Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts werden Modelle mit monatlich 2500€, 2000€ oder 800€ angeboten und für Sachausgaben können Gründer gar mit bis zu 17000€ von der KfW bezuschusst werden.

Der Sprung in die Selbstständigkeit kann zu Beginn so kostenintensiv sein, dass der Gründer Kapital über ein Existenzgründerdarlehen aufnehmen muss. Zur Finanzierung gibt es viele Varianten, angefangen vom einfachen Startgeld oder Mikrokredit für Existenzgründer, bis hin zu regelmäßigen Fördergeldern vom Staat. Dieser Ratgeber erläutert die unterschiedlichen Varianten des Existenzgründerdarlehens und beleuchtet Geldgeber wie beispielsweise die KfW, sowie die Themen Businessplan und Zinssatz.

Existenzgründerdarlehen vom Staat

Wie leicht es ist, ein Existenzgründerdarlehen oder einen Kredit zu bekommen hängt immer auch von den einzelnen Faktoren ab. So ist es beispielsweise ein großer Unterschied in der Risikobewertung eines Kredits, ob die Gesellschaftsform haftungsbeschränkt ist (bspw. GmbH bis 25000€) oder der Gründer im Insolvenzfall mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann (bspw. Einzelunternehmen, GbR). Ein Existenzgründerdarlehen vom Staat ist oftmals leichter zu bekommen als ein privater Kredit, da der Bund gezielt die Selbstständigkeit fördert und Profit nicht durch Zinsen, sondern beispielsweise durch das Einsparen von Arbeitslosengeld gemacht wird.

Existenzgründerdarlehen
Existenzgründerdarlehen: Um als Existenzgründer Startgeld oder Fördergelder vom Staat bzw. der KfW zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Fördergelder für Existenzgründer

Wenn Sie direkt aus der Arbeitslosigkeit gründen wollen, dann ist die Bundesagentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner für Existenzgründerdarlehen und Fördergelder. Sind beim Existenzgründer die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt, dann gewährt der Staat nämlich ordentliche Fördergelder auf Basis des Arbeitslosengelds plus einen Gründerzuschuss als zusätzliches Startgeld in Höhe von bis zu 300€ monatlich. Damit der Gründer seinen Lebensunterhalt, Miete und die laufenden privaten Kosten auch in der Anfangsphase seiner Selbstständigkeit decken kann, wird vom Staat das Arbeitslosengeld I für die ersten sechs Monate ausgezahlt.

Zusätzlich gibt es für den Existenzgründer in dieser Zeit die besagten 300€ als Gründerzuschuss. Danach fällt das Das Arbeitslosengeld weg und es erfolgt eine Erfolgsprüfung des Gewerbes, welche darüber entscheidet, ob die Fördergelder in Höhe von 300€ vom Staat für bis zu maximal neun weitere Monate (= 15 Monate Gesamtdauer der Förderung) gezahlt werden. Vorrausetzungen für dieses Existenzgründerdarlehen sind wie folgt:

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld muss noch für 5 Monate gelten
  • Nachweis über die zukünftige Rentabilität der Geschäftsidee
  • Nachweis über grundlegende Kenntnisse der Unternehmensgründung
  • Die Geschäftsidee muss den Lebensunterhalt finanzieren können

Startgeld für Existenzgründer als Existenzgründerzuschuss

Als Startgeld für Existenzgründer eignen sich Existenzgründerdarlehen in Form von Krediten. Diese werden von Banken wie der KfW zu den unterschiedlichsten Konditionen angeboten. Geschäftskredite sind dabei meist mit höheren Summen und stärkeren Auflagen, wie einem Businessplan und einem Gründungskonzept verbunden. Ein Vergleich der Anbieter ist hierbei unumgänglich, wenn Kosten gespart werden sollen und ein niedriger Zinssatz gewünscht ist. Wer Startgeld benötigt und bereits langfristig bei einer Hausbank Kunde ist oder anderweitige Sicherheiten bieten kann, verbessert seine Chancen auf den Erhalt des Existenzgründerdarlehens ebenfalls. Fragen Sie nach speziellen Tarifen für Gründer und Selbstständige. Wenn Sie bereits gegründet haben und einen Kredit als Finanzspritze benötigen, dann wird oftmals noch eine Einkommenssteuererklärung als Nachweis für Ihre Liquidität gefordert. Apropos Einkommenssteuererklärung, die meisten Gründerzuschüsse sind steuerlich befreit und können als private Einlage gebucht werden. Nähere Auskünfte hierüber kann Ihnen Ihr Steuerberater erteilen. Eine gute Übersicht über verschiedene Kredittarife, sowie eine schnelle Prüfung der Rahmendaten gewähren auch die sogenannten Onlinegeneratoren im Internet.

Günstiger Zinssatz beim Existenzgründerdarlehen der KfW

Die KfW ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau und wurde nach dem zweiten Weltkrieg vom Staat gegründet, um durch gezielte Förderung von Existenzgründern und Kreditvergabe mit einem niedrigen Zinssatz, das deutsche Wirtschaftswunder zu ermöglichen. Heute erfüllt die KfW den Zweck der Förderung des Mittelstandes und ist bekannten für Ihre guten Konditionen für Selbstständige. Teilweise gibt es bereits für einen Zinssatz von 1% pro Jahr gute Fördergelder und Existenzgründerdarlehen. Als Existenzgründer sollten Sie sich die Angebote der KfW in jedem Fall einmal anschauen.

Tipp: Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten gibt es in der Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums. Dort finden Sie nicht nur das Existenzgründerdarlehen der KfW samt Zinssatz und Checkliste der Anforderungen, sondern auch viele weitere Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.

Mikrokredit für Existenzgründer

Der Mikrokredit für Existenzgründer ist eine interessante Alternative zum Existenzgründerdarlehen für Leute mit geringem Geldbedarf bis 25000€. Der Staat hat über verschiedene Institutionen einen Fond zur Förderung von Gründern aufgelegt. In der Regel erfolgt beim Mikrokredit eine Ratenzahlung mit niedrigem Zinssatz. Über die Bewerbung bei eingetragenen Mikrofinanzinstituten kann der Mikrokredit beantragt werden. Die benötigten Sicherheiten sind geringer als bei vergleichbaren Verfahren. Näheres zum Mikrokredit für Existenzgründer gibt es in diesem Ratgeber der R+V.