Existenzgründerdarlehen

Der Sprung in die Selbstständigkeit kann zu Beginn so kostenintensiv sein, dass der Gründer Kapital über ein Existenzgründerdarlehen aufnehmen muss. Zur Finanzierung gibt es viele Varianten, angefangen vom einfachen Startgeld oder Mikrokredit für Existenzgründer, bis hin zu regelmäßigen Fördergeldern vom Staat. Dieser Ratgeber erläutert die unterschiedlichen Varianten des Existenzgründerdarlehens und beleuchtet Geldgeber wie beispielsweise die KfW, sowie die Themen Businessplan und Zinssatz.

Inhaltsverzeichnis dieser Seite

Existenzgründerdarlehen vom Staat

Wie leicht es ist, ein Existenzgründerdarlehen oder einen Kredit zu bekommen hängt immer auch von den einzelnen Faktoren ab. So ist es beispielsweise ein großer Unterschied in der Risikobewertung eines Kredits, ob die Gesellschaftsform haftungsbeschränkt ist (bspw. GmbH bis 25000€) oder der Gründer im Insolvenzfall mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann (bspw. Einzelunternehmen, GbR). Ein Existenzgründerdarlehen vom Staat ist oftmals leichter zu bekommen als ein privater Kredit, da der Bund gezielt die Selbstständigkeit fördert und Profit nicht durch Zinsen, sondern beispielsweise durch das Einsparen von Arbeitslosengeld gemacht wird.

Existenzgründerdarlehen
Existenzgründerdarlehen: Um als Existenzgründer Startgeld oder Fördergelder vom Staat bzw. der KfW zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Fördergelder für Existenzgründer

Wenn Sie direkt aus der Arbeitslosigkeit gründen wollen, dann ist die Bundesagentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner für Existenzgründerdarlehen und Fördergelder. Sind beim Existenzgründer die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt, dann gewährt der Staat nämlich ordentliche Fördergelder auf Basis des Arbeitslosengelds plus einen Gründerzuschuss als zusätzliches Startgeld in Höhe von bis zu 300€ monatlich. Damit der Gründer seinen Lebensunterhalt, Miete und die laufenden privaten Kosten auch in der Anfangsphase seiner Selbstständigkeit decken kann, wird vom Staat das Arbeitslosengeld I für die ersten sechs Monate ausgezahlt.

Zusätzlich gibt es für den Existenzgründer in dieser Zeit die besagten 300€ als Gründerzuschuss. Danach fällt das Das Arbeitslosengeld weg und es erfolgt eine Erfolgsprüfung des Gewerbes, welche darüber entscheidet, ob die Fördergelder in Höhe von 300€ vom Staat für bis zu maximal neun weitere Monate (= 15 Monate Gesamtdauer der Förderung) gezahlt werden. Vorrausetzungen für dieses Existenzgründerdarlehen sind wie folgt:

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld muss noch für 5 Monate gelten
  • Nachweis über die zukünftige Rentabilität der Geschäftsidee
  • Nachweis über grundlegende Kenntnisse der Unternehmensgründung
  • Die Geschäftsidee muss den Lebensunterhalt finanzieren können

Startgeld für Existenzgründer als Existenzgründerzuschuss

Als Startgeld für Existenzgründer eignen sich Existenzgründerdarlehen in Form von Krediten. Diese werden von Banken wie der KfW zu den unterschiedlichsten Konditionen angeboten. Geschäftskredite sind dabei meist mit höheren Summen und stärkeren Auflagen, wie einem Businessplan und einem Gründungskonzept verbunden. Ein Vergleich der Anbieter ist hierbei unumgänglich, wenn Kosten gespart werden sollen und ein niedriger Zinssatz gewünscht ist. Wer Startgeld benötigt und bereits langfristig bei einer Hausbank Kunde ist oder anderweitige Sicherheiten bieten kann, verbessert seine Chancen auf den Erhalt des Existenzgründerdarlehens ebenfalls. Fragen Sie nach speziellen Tarifen für Gründer und Selbstständige. Wenn Sie bereits gegründet haben und einen Kredit als Finanzspritze benötigen, dann wird oftmals noch eine Einkommenssteuererklärung als Nachweis für Ihre Liquidität gefordert. Apropos Einkommenssteuererklärung, die meisten Gründerzuschüsse sind steuerlich befreit und können als private Einlage gebucht werden. Nähere Auskünfte hierüber kann Ihnen Ihr Steuerberater erteilen. Eine gute Übersicht über verschiedene Kredittarife, sowie eine schnelle Prüfung der Rahmendaten gewähren auch die sogenannten Onlinegeneratoren im Internet.

Günstiger Zinssatz beim Existenzgründerdarlehen der KfW

Die KfW ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau und wurde nach dem zweiten Weltkrieg vom Staat gegründet, um durch gezielte Förderung von Existenzgründern und Kreditvergabe mit einem niedrigen Zinssatz, das deutsche Wirtschaftswunder zu ermöglichen. Heute erfüllt die KfW den Zweck der Förderung des Mittelstandes und ist bekannten für Ihre guten Konditionen für Selbstständige. Teilweise gibt es bereits für einen Zinssatz von 1% pro Jahr gute Fördergelder und Existenzgründerdarlehen. Als Existenzgründer sollten Sie sich die Angebote der KfW in jedem Fall einmal anschauen.

Tipp: Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten gibt es in der Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums. Dort finden Sie nicht nur das Existenzgründerdarlehen der KfW samt Zinssatz und Checkliste der Anforderungen, sondern auch viele weitere Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.

Mikrokredit für Existenzgründer

Der Mikrokredit für Existenzgründer ist eine interessante Alternative zum Existenzgründerdarlehen für Leute mit geringem Geldbedarf bis 25000€. Der Staat hat über verschiedene Institutionen einen Fond zur Förderung von Gründern aufgelegt. In der Regel erfolgt beim Mikrokredit eine Ratenzahlung mit niedrigem Zinssatz. Über die Bewerbung bei eingetragenen Mikrofinanzinstituten kann der Mikrokredit beantragt werden. Die benötigten Sicherheiten sind geringer als bei vergleichbaren Verfahren. Näheres zum Mikrokredit für Existenzgründer gibt es in diesem Ratgeber der R+V.




Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 20.04.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API. | *=Affiliate Link